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Gericht: Abschiebung von Clan-Chef Miri war rechtswidrig


Bremen
Gericht: Abschiebung von Clan-Chef Miri war rechtswidrig

Von dpa
12.07.2021Lesedauer: 3 Min.
Abgeschobener Clan-Chef klagt auf Rückkehr nach DeutschlandVergrößern des BildesEin Mitglied des Miri-Clans sitzt vor Beginn eines Prozesses im Saal des Landgerichts Bremen. (Quelle: Carmen Jaspersen/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Die beiden Abschiebungen des Clan-Chefs Ibrahim Miri aus Bremen in den Libanon im Juli und im November 2019 waren rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam jetzt das Bremer Verwaltungsgericht, das damit Klagen des in Beirut lebenden Miri folgte. Dennoch darf der 48-Jährige nicht wieder nach Deutschland einreisen: Die 4. Kammer stellte nämlich am Montag zugleich fest, dass ein für sieben Jahre geltendes Einreise- und Aufenthaltsverbot rechtmäßig ergangen sei. Selbst zu Besuchszwecken darf Miri die Bundesrepublik nicht legal betreten. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Die Behörden hätten Miri am 10. Juli 2019 nicht abschieben dürfen, weil er laut Gericht zu diesem Zeitpunkt noch eine rechtswirksame Duldung hatte. "Ein geduldeter Ausländer darf nicht abgeschoben werden", sagte Richter Niklas Stahnke. Der in Deutschland mehrfach vorbestrafte Miri war nach der ersten Abschiebung wieder eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt, der aber als unbegründet abgelehnt wurde. Daraufhin wurde er in der Nacht vom 22. auf den 23. November 2019 erneut abgeschoben.

Auch dies sei rechtswidrig gewesen, befand das Gericht: Bei der zweiten Abschiebung habe sich die Bremer Innenbehörde nämlich nicht an zuvor gemachte Stillhaltezusagen gehalten. Im Klartext: Miri wurde mehrere Tage früher abgeschoben als zuvor von der Innenbehörde versichert. Das verstoße gegen den Grundsatz auf Gewährung von Rechtsschutz und sei "schlicht und ergreifend" rechtswidrig, erklärte Stahnke.

Dass Miri dennoch nicht nach Deutschland einreisen darf, liegt an der Entscheidung der Landesausländerbehörde, die ihm gegenüber ein siebenjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen hat. Die ist laut Gericht rechtlich nicht zu beanstanden, nicht unangemessen und hat für weitere fünf Jahre Bestand. Auch die Kammer sieht in dem Kläger weiter eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) betonte nach dem Urteil, dass das Gericht dieses Einreiseverbot klargestellt habe. "Damit bestätigt das Gericht unsere Auffassung, dass es sich bei Herrn M. um eine "gefährliche Person" handelt und er weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt." Dazu, dass das Gericht die Abschiebungen als rechtswidrig ansah, werde man sich erst äußern, wenn die Urteilsbegründung schriftlich vorliege, teilte Mäurer weiter mit. "Wir sind weiter überzeugt, dass wir damals rechtmäßig gehandelt haben und behalten uns vor, einen Antrag auf Zulassung zur Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu stellen."

Sein Mandat sei damals in der Nacht abgeholt, gefesselt und geknebelt und ins Flugzeug gesetzt worden, erinnerte Anwalt Albert Timmer an die Abschiebung. Erst nach der Landung habe man ihm mitgeteilt, dass er abgeschoben worden sei. "Mit der Abschiebung sollte ein Exempel statuiert werden", so Timmer. Dabei habe man die persönlichen Interessen seines Mandaten nicht mehr ernst nehmen wollen.

Zu dem persönlichem Umfeld zählte auch die Lebensgefährtin, die damals schwanger war und einige Tage nach der Abschiebung eine gemeinsame Tochter zur Welt brachte, die heute 19 Monate ist. Die 34-Jährige hat mit Miri zudem einen 13-jährigen Sohn. "Für die Kinder ist es sehr schwer, dass der Vater nicht da ist", sagte die Hotelfachfrau, die Miri vor gut 14 Jahren beim Pizza-Essen kennenlernte. Nach ihren Angaben lebt ihre Verlobter in Beirut in einer kleinen Wohnung und hält sich mit Hausmeister-Tätigkeiten über Wasser.

Sie habe mit der Familie Miri nichts zu tun, sei auch keine Libanesin und habe vorher auch nicht gewusst, was ein Clan sei. Ihr Verlobte sei ein "Super-Papa" und ein "Super-Lebenspartner", gab die Frau an. "Er war kriminell, das wissen wir. Ja, er hat Mist gebaut, aber das ist Vergangenheit", sagte die Lebensgefährtin, die im Mai sechs Tage in Beirut war, um ihren Verlobten mit ihrer Tochter zu besuchen. Ein Rückbesuch ist vorerst nicht möglich: Die Anwälte scheiterten auch mit einer Klage auf Gewährung einer Betretungserlaubnis für zwei oder drei Wochen für Deutschland.

Die Bremer Behörden verwiesen in der mündlichen Verhandlung darauf, dass der Kläger zuvor 33 Jahre ausreisepflichtig gewesen sei. Zudem gehe von ihm weiter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland aus. Er sei elf Mal in Deutschland inhaftiert gewesen, habe über zehn Jahre Hafterfahrung und laut Gutachter ein sehr hohes statistisches Rückfallrisiko.

Miri wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels.

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