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Prozess um Verabredung zum Mord: Zwei Männer verurteilt


Chemnitz
Prozess um Verabredung zum Mord: Zwei Männer verurteilt

Von dpa
29.06.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ein Junge sollte auf ein altes Fabrikgelände gelockt, dort sexuell missbraucht und gewürgt werden - auch wenn er dabei sterben sollte. So malten es sich zwei Männer in einem Chat aus. Zum Glück wurde es nie Realität, wie auch ihre Anwälte am Mittwoch am Landgericht Chemnitz betonten. "Wie weit wären die beiden Angeklagten gegangen?", fragte Richterin Simone Herberger in ihrer Urteilsbegründung. Die Angeklagten, denen Ermittler nach einem Hinweis von Facebook auf die Spur gekommen waren, wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Die Anklage hatte auf Verabredung zum Mord gelautet. Dem folgten die Richter nicht. Sie sprachen beide Männer im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch eines Kindes schuldig. Einem 36 Jahre alten Kinder- und Heilerziehungspfleger, der lange auch Fußballtrainer war, kreideten sie zudem an, dass bei ihm zig Dateien mit Kinder- und Jugendpornografie gefunden wurden. Sein Chatpartner war ein 27 Jahre alter Berufskraftfahrer. Beide Männer wurden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem müssen sie ein Monatsgehalt an einen Sozialverein zahlen.

Ermittler waren den beiden vor dem verabredeten Termin im Juni 2019 auf die Spur gekommen. Vor Gericht räumten die Männer den Chat ein, beteuerten aber, sie hätten das Geschriebene nie in die Tat umsetzen wollen. Der 36-Jährige hatte gar ausgesagt, er habe "Polizei spielen" und Menschen, die sich an Kindern vergehen wollen, den Behörden ausliefern wollen. Dem schenkte das Gericht nach Worten Herbergers keinen Glauben. Vielmehr habe er auf diese Weise seine pädophilen Neigungen und Fantasien ausgelebt. "Die Jungs wussten zum Glück nicht, was über sie im Chat geschrieben wurde", betonte die Richterin.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für mehrjährige Haftstrafen ausgesprochen, die Verteidigung Bewährungsstrafen beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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