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Dresden: Gericht verbietet "Corona-Denkmal" der Partei Freie Sachsen


Gefahr für die öffentliche Sicherheit
Gericht verbietet "Corona-Denkmal" von Rechtsextremen

Von dpa, t-online, mgr

Aktualisiert am 25.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Einweihung: Rechtsextreme enthüllten im Erzgebirge einen Stein mit Inschrift, der an Opfer des "Corona-Impfexperiments" erinnern soll.Vergrößern des BildesRechtsextreme enthüllten im Erzgebirge einen Stein mit Inschrift, der an Opfer des "Corona-Impfexperiments" erinnern soll. (Quelle: Screenshot Telegram, Freie Sachsen)
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Ein Gericht hat angeordnet, einen Gedenkstein für "Opfer des Corona-Terrors" zu entfernen. Nun hat die rechtsextreme Partei Freie Sachsen dagegen Beschwerde eingelegt.

Der von der rechtsextremen Partei Freie Sachsen aufgestellter Gedenkstein gegen die Corona-Maßnahmen in Zinnwald nahe der tschechischen Grenze muss entfernt werden. Das gab das Verwaltungsgericht Dresden nach einem Beschluss am Dienstag bekannt. Die Kammer habe aufgeführt, dass wegen der eingravierten Aufschrift des Steins – "Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes" – eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe.

Am Donnerstag haben die Freien Sachsen dagegen Beschwerde eingelegt, wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) t-online bestätigte. Das OVG hat nun eine Woche Zeit, sich dazu zu äußern. Solange ist der Abbau des Denkmals wieder gestoppt.

Der Gedenkstein war Ende April von der Kleinstpartei aufgestellt worden und hatte in den vergangenen Wochen bei vielen Menschen für Empörung gesorgt. Gegen eine von der Dresdner Polizei ausgesprochene Verfügung, den Stein zu entfernen und ihn unverzüglich so abzudecken, dass die Inschrift nicht mehr lesbar ist, hatte die Partei zunächst Widerspruch erhoben. Diesen hatte die Polizei zurückgewiesen, woraufhin die Partei Klage erhob.

Verdacht der Verleumdung und der Verunglimpfung des Staates

Die Kammer habe nach Abwägung entschieden, dass die Aufschrift auf dem Stein den Anfangsverdacht der Straftatbestände der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung erfülle. Demnach wecke die Aufschrift durch die Verwendung des Begriffs des "Impfexperiments" die Assoziation zu Impfexperimenten der Nationalsozialisten. Dadurch erfolge eine Gleichstellung des Freistaates mit der NS-Diktatur. Zudem werde die sächsische Staatsregierung durch die Verwendung des Begriffs "Kretschmer-Regime" als eine diktatorische Regierung und illegitime Herrschaft dargestellt.

Der Vorwurf von "Zwangsmaßnahmen" spreche außerdem den Maßnahmen des Freistaates zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Rechtsstaatlichkeit ab und greife damit die verfassungsmäßige Ordnung an. Auch überschreiten die "deutlich abwertenden Begrifflichkeiten" selbst unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit den "Rahmen einer im politischen Meinungskampf zulässigen Machtkritik". Zugleich verhöhne der Gedenkstein die tatsächlichen Opfer der Impfexperimente des NS-Staates. Die Partei kann binnen zwei Wochen eine Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einreichen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • medienservice.sachsen.de: Beschluss des Verwaltungsgericht Dresden vom 23. Mai 2023
  • Telefonat mit Oberverwaltungsgericht Bautzen
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