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Beschuldigte im Prozess um linksextreme Gewalt schweigen


Dresden
Beschuldigte im Prozess um linksextreme Gewalt schweigen

Von dpa
09.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Statue der Justitia steht unter freiem HimmelVergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die vier Beschuldigten im Dresdner Prozess um linksextreme Gewalt wollen vorerst schweigen. Ihre Verteidiger ließen am Donnerstag am Oberlandesgericht aber offen, ob die Betroffenen nach Beweisanträgen eine Erklärung abgeben. Wegen zahlreicher Anträge der Verteidigung kam das Verfahren auch am zweiten Prozesstag nur schleppend voran. Der erste Zeuge - ein stadtbekannter Leipziger Rechtsextremist - wurde nicht mehr vernommen. Er ist auch als Nebenkläger am Prozess beteiligt.

Die Generalbundesanwaltschaft wirft der Studentin Lina E. (26) und drei weiteren Mitangeklagten aus Leipzig und Berlin vor, zwischen 2018 und 2020 gezielt Menschen aus der rechten Szene in Leipzig und Wurzen sowie in Eisenach attackiert und brutal zusammengeschlagen zu haben. Zwei Personen sollen dabei lebensgefährliche Verletzungen erlitten haben. Zudem sind Lina E. und die drei Männer im Alter von 26 und 36 Jahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt.

Zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag wies der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats zunächst einen Antrag aus den Reihen der Verteidigung zurück, die Verhandlung auszusetzen oder ersatzweise zu unterbrechen, weil Akten fehlen würden. Der Vorsitzende Richter sah dafür keine Hinweise und lehnte das ab. Ein weiterer Antrag betraf eine Änderung der Sitzordnung im Saal, damit die Verteidiger einen besseren Blickkontakt zu Zeugen haben können. Das will Schlüter- Staats probehalber erlauben.

Ein Anwalt beantragte die Abladung des ersten Zeugen, um Einblick in die Akten seiner umfangreichen Vorstrafen zu bekommen. Zugleich stellte er die Glaubwürdigkeit des Mannes infrage. Es könne sein, dass der Zeuge wahllos jede Person beschuldige, an dem Angriff beteiligt gewesen zu sein, weil er Betreffende dem politischen Gegner zurechne. Der Mann war vor seinem Haus von vier Leuten zusammengeschlagen worden. Dabei soll ihm zuvor Reizgas ins Gesicht gesprüht worden sein. Die Verteidigung zweifelt deshalb, ob er die Angreifer überhaupt erkennen konnte.

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