Am Düsseldorfer Flughafen Zoll beschlagnahmt Tasche aus Krokodil – samt Kopf
Der Zoll entdeckt am Düsseldorfer Flughafen bei einer Kontrolle eine Krokodilhandtasche mit Kopf und Füßen. Die Tiere stehen unter strengem Artenschutz.
Grundsätzlich spricht nichts gegen das Mitbringen von Reisesouvenirs und Geschenken für Freunde und Familie in der Heimat. Aber bei Waren aus streng geschützten Tierarten hört auch beim Zoll der Spaß auf. Dies musste ein 65-jähriger Mann aus Ahaus am 7. Mai am Düsseldorfer Flughafen feststellen, als er von einer Reise aus Moldau zurückkehrte.
Wie der Zoll am Freitag (30. Mai) mitteilte, passierte der Mann den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren, als er von den Beamten angehalten wurde. Bei der anschließenden Kontrolle des Handgepäcks blickte den Zöllnern dann ein nach eigener Auskunft "ebenso kurioses wie geschmackloses Mitbringsel" entgegen: Eine Handtasche – gefertigt augenscheinlich aus Krokodilleder, komplett mit Kopf und Füßen – sollte als Geschenk für die Frau des Reisenden nach Deutschland mitgebracht werden.
Flughafen-Zoll in Düsseldorf: Tasche beschlagnahmt
Da vor Ort nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, um welche Krokodilart es sich handelte, wurde die Tasche zunächst in Verwahrung genommen und der Reisende musste seinen Heimweg ohne diese fortsetzen. Bei der anschließenden Prüfung durch Experten der Stadt Düsseldorf konnte festgestellt werden, dass die Tasche aus der Haut des sogenannten Sumpfkrokodils gefertigt ist. Diese Krokodilart steht unter strengem Artenschutz.
Die Tasche wurde vom Zoll beschlagnahmt, gegen den Reisenden wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Die Tasche wird nach Abschluss des Verfahrens dem Bundesamt für Naturschutz übergeben.
Der Zoll rät: Gerade bei Waren tierischen Ursprungs ist es wichtig, sich über die geltenden Regelungen im Bereich des Artenschutzes zu informieren. Sonst kann auch schon ein vermeintlich kleines Teil, wie eine Feder einer geschützten Vogelart oder sogar ein Haar eines Elefanten, zu großem Ärger bei der Einreise führen.
- presseportal.de: Mitteilung des Zolls vom 30. Mai 2025