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Düsseldorf: AfD blockiert Gesetz gegen Verfassungsfeinde im NRW-Landtag


"Paranoider Verfolgungswahn"
AfD blockiert Gesetz gegen Verfassungsfeinde

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 10.07.2025 - 11:31 UhrLesedauer: 2 Min.
Außenansicht des Landtags Nordrhein-Westfalen (Archivbild): Mit schärferen Sicherheitsregeln will sich der NRW-Landtag vor Verfassungsfeinden schützen.Vergrößern des Bildes
Außenansicht des Landtags Nordrhein-Westfalen (Archivbild): Mit schärferen Sicherheitsregeln will sich der NRW-Landtag vor Verfassungsfeinden schützen. (Quelle: Friso Gentsch/dpa)
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Eklat in Düsseldorf: Vier Fraktionen wünschen, schärfere Sicherheitsregeln im NRW-Landtag durchzusetzen. Die AfD wehrt sich und spricht von "Einschüchterung".

Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich einen heftigen Streit über schärfere Sicherheitsregeln geliefert. Die AfD verhinderte am späten Abend zunächst die Verabschiedung des von CDU, SPD, Grünen und FDP gemeinsam eingebrachten Gesetzes und beantragte eine dritte Lesung. Die abschließende Abstimmung wird voraussichtlich am Donnerstag stattfinden.

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Mit den verschärften Regeln will sich der Landtag vor Verfassungsfeinden schützen. "Die größte Gefahr für die Demokratie komme von innen, und zwar von den Feinden der Demokratie in den Parlamenten", sagte die CDU-Abgeordnete Ina Blumenthal. Als Beispiel nannte sie den September 2024, als bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags der Alterspräsident der AfD sein Amt missbraucht und für Chaos gesorgt habe.

Initiative für Gesetz ging von Landtagspräsident André Kuper aus

Die Initiative für das Gesetz ging von Landtagspräsident André Kuper (CDU) aus. Die Novelle soll verhindern, dass Mitglieder oder Unterstützer von als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen unbeschränkte Zutrittsrechte zu den Gebäuden des Landtags haben. Die Landtagsverwaltung darf künftig eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen und ersetzt damit die Pflicht zur Vorlage eines einfachen Führungszeugnisses. Sollten sich Gefährdungshinweise ergeben, kann der Zugang zu den Einrichtungen sowie zur IT-Infrastruktur des Landtags ganz oder teilweise verwehrt werden.

Für die Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeitern wird künftig zudem nur dann Geld aus öffentlichen Mitteln erstattet, wenn sie zuvor eine einwandfreie Auskunft aus dem Register vorgelegt haben, die keine vorsätzlichen Straftaten enthält. Vergangenes Jahr war ein Ex-Mitarbeiter eines Abgeordneten der AfD-Landtagsfraktion wegen einer antisemitischen Gewalttat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. "Der Landtag ist kein Arbeitsplatz für Straftäter und Verfassungsfeinde", sagte Blumenthal.

Außerdem wird die Hausordnung des Landtags verschärft. Bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung durch Mitglieder des Landtags soll künftig ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festgesetzt werden können.

AfD-Abgeordneter Loose spricht von "Einschüchterungsgesetz"

Bereits angepasst wurde die Geschäftsordnung, um den Landtag widerstandsfähiger gegen den Missbrauch parlamentarischer Regeln zu machen. Einen entsprechenden Antrag nahmen alle Fraktionen außer der AfD an. Die Regeln zum Ablauf der konstituierenden Sitzung des Landtags werden damit klargestellt und Grenzen für die Rechte des Alterspräsidenten oder der Alterspräsidentin gesetzt.

Der AfD-Abgeordnete Christian Loose sprach von einem "Einschüchterungsgesetz" und einem "Zangenangriff" gegen Mitarbeiter der AfD. "Sie wollen uns durchleuchten und bespitzeln", warf er den anderen Fraktionen vor. Diese wollten das Gesetz eigenmächtig ohne Beratung in den Ausschüssen und Anhörungen durchziehen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Matthias Kerkhoff, entgegnete: "Es ist paranoider Verfolgungswahn, der Sie offensichtlich treibt." Dass die AfD sich angegriffen fühle, sei der beste Beweis dafür, dass das Gesetz notwendig sei.

Hinweis: In einer vorigen Version hieß es, dass vergangenes Jahr ein Ex-Mitarbeiter der AfD-Landtagsfraktion wegen einer antisemitischen Gewalttat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Das ist nicht korrekt. Der Mann ist kein Mitglied der AfD-Landtagsfraktion, sondern Ex-Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten gewesen.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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