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Düsseldorf: Dreifachmörder muss weitere fünf Jahre in Haft


Feuer in Zelle gelegt
Dreifachmörder muss weitere fünf Jahre in Haft

Von dpa
Aktualisiert am 23.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Handschellen liegen auf einem Tisch (Symbolbild): Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder muss noch länger hinter Gitter.Vergrößern des BildesHandschellen liegen auf einem Tisch (Symbolbild): Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder muss noch länger hinter Gitter. (Quelle: Armin Weigel/dpa-bilder)
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Das Landgericht Düsseldorf hat einen Dreifachmörder zu weiteren fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte mehrfach Feuer in seiner Zelle gelegt. Er gilt als äußerst aggressiv.

Ein bereits als Dreifachmörder zur Höchststrafe verurteilter Koch ist in Düsseldorf zu weiteren fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht verhängte die Strafe gegen den 55-Jährigen wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung und versuchter vorsätzlicher Körperverletzung, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Er hatte zwei Mal Feuer in seiner Zelle gelegt.

Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Er hatte im Herbst 2019 zudem den Zugang zu seiner Zelle blockiert, um die Löscharbeiten zu behindern. Ein Justizvollzugsbeamter erlitt wegen des Rauches eine Atemwegsreizung.

Mann sitzt in lebenslanger Haft

Ein Vollzugsbeamter hatte den 55-Jährigen als leicht reizbaren und aggressiven Häftling beschrieben: "Er hat nicht mal 'ne kurze, er hat gar keine Zündschnur."

Der 55-Jährige verbüßt eine lebenslange Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Vor sechs Jahren hatte der in China geborene Deutsche bei einem blutigen Rachefeldzug in zwei Anwaltskanzleien im Rheinland drei Menschen getötet und Feuer gelegt, weil er sich von Anwälten nicht gut vertreten fühlte.

Vor zwei Jahren war er zu weiteren acht Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, weil er im Bielefelder Gefängnis einen Mithäftling töten wollte. Im dritten Prozess hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen, aber erklärt, das Urteil nicht anfechten zu wollen. Er war schwer bewacht und gefesselt in den Gerichtssaal gebracht worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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