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Laschet: "3G-Regel" gilt nicht für Gottesdienste


Düsseldorf
Laschet: "3G-Regel" gilt nicht für Gottesdienste

Von dpa
10.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Armin Laschet (CDU)Vergrößern des BildesArmin Laschet (CDU) spricht. (Quelle: Federico Gambarini/dpa/dpa-bilder)
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Die von Bund und Ländern vereinbarte Corona-Testpflicht für den Besuch bestimmter Einrichtungen soll laut Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nicht für Gottesdienste gelten. Ein Gottesdienst sei etwas anderes als ein Diskobesuch, sagte Laschet am Dienstag in Düsseldorf nach den Bund-Länder-Beratungen über den weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie. Es gehe um das Grundrecht der Religionsausübung.

Er gehe allerdings davon aus, "wenn ich die Erfahrung insbesondere aus den christlichen Kirchen höre, dass jeder, der da ist, in der Regel auch doppelt geimpft ist", sagte Laschet. Wo das nicht der Fall sei, gelte sein Appell, sich dieser Regelung anzuschließen.

Die "3G-Regel" sieht vor, dass bestimmte Einrichtungen und Freizeitangebote spätestens ab dem 23. August grundsätzlich nur noch von Geimpften, Genesenen oder negativ Getesteten betreten werden dürfen. Das soll etwa in Hotels, Fitness-Studios, Schwimmbädern, beim Friseur oder in Restaurants gelten. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden.

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