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Neue Schutzverordnung: Mehr Zuschauer in Stadien möglich


Dortmund
Neue Schutzverordnung: Mehr Zuschauer in Stadien möglich

Von dpa
30.09.2021Lesedauer: 1 Min.
FußballVergrößern des BildesEin Fußballspieler spielt den Ball. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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In Fußballstadien, Konzerten und bei anderen Großveranstaltungen werden die Corona-Auflagen in Nordrhein-Westfalen weiter gelockert. Das sieht die am Donnerstag veröffentlichte aktualisierte Corona-Schutzverordnung vor, die vom 1. Oktober an gilt. Unter freiem Himmel dürfen dann alle Sitzplätze wieder voll belegt werden. Stehplätze dürfen allerdings nur zur Hälfte belegt werden und nur dann, wenn auf den Gängen eine medizinische Schutzmaske getragen wird.

Generell entfällt die Maskenpflicht draußen. Bei coronabedingt zulassungsbeschränkten Veranstaltungen - etwa in Diskotheken, Clubs oder bei Tanzveranstaltungen inklusive privaten Feiern mit Tanz - kann der teure PCR-Test ersetzt werden durch einen höchstens sechs Stunden alten, professionell durchgeführten und entsprechend dokumentierten Antigen-Schnelltest. In der Innengastronomie werden keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr verlangt.

Grünen-Fraktionschef Josefine Paul warf der Landesregierung vor, "dass sie jetzt wieder gleichzeitig in vielen Bereichen lockert ohne darüber nachzudenken, wie man ein Mindestmaß an Sicherheit beibehalten kann". Damit bleibe die schwarz-gelbe Koalition ihrer Linie treu, "nicht vorzusorgen, sondern sich von Entwicklungen vor sich hertreiben zu lassen", kritisierte die Grüne in einer Mitteilung. "Wünschenswerte Rücknahmen von Einschränkungen müssen aber gleichzeitig von einem Schutzkonzept begleitet werden. Alles andere ist fahrlässig."

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