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Motorradfahrer muss Befreiung für Helmpflicht wieder abgeben


Düsseldorf
Motorradfahrer muss Befreiung für Helmpflicht wieder abgeben

Von dpa
29.10.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Eine Befreiung von der Helmpflicht für Motorradfahrer ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nur möglich, wenn zwingende medizinische Gründe vorliegen und kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. In dem betreffenden Fall hatte die Stadt Duisburg 2013 zunächst eine Ausnahmegenehmigung von der Helmpflicht für einen Motorradfahrer erteilt. Der Mann hatte ein ärztliches Attest vorgelegt.

Nach Einschätzung des Gerichts war diese Ausnahmegenehmigung aber rechtswidrig. Zwar sei bei zwingenden medizinischen Gründen eine entsprechende Befreiung von der Helmpflicht möglich. Voraussetzung dafür sei aber, dass es dem Betroffenen nicht zugemutet werden könne, zugunsten anderer Verkehrsmittel auf das Motorradfahren zu verzichten, hieß es in einer Mitteilung vom Freitag. Dies sei seinerzeit bei der Erteilung der Ausnahmegenehmigung an den Antragsteller nicht hinreichend berücksichtigt worden. Die Stadt Duisburg habe den Antragsteller deshalb später zurecht verpflichtet, die schriftlich erteilte Ausnahmegenehmigung zurückzugeben.

Es ist nicht der einzige Fall dieser Art, der derzeit bei dem Verwaltungsgericht anhängig ist. Die Stadt Duisburg hatte im Frühjahr 2021 eine Routineüberprüfung zum Thema "Helmpflichtbefreiung" durchgeführt, die in einer Vielzahl von Fällen zur Rücknahme der Ausnahmegenehmigungen geführt hatte.

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