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Gutachten empfiehlt ein Antidiskriminierungsgesetz für NRW


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Gutachten empfiehlt ein Antidiskriminierungsgesetz für NRW

Von dpa
15.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Grünen-FraktionVergrößern des BildesDas Logo der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag. (Quelle: Michael Kappeler/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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In Nordrhein-Westfalen bestehen laut einem Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen-Landtagsfraktion landesrechtliche "Schutzlücken" für Opfer von Diskriminierung. Das betreffe etwa rassistische Diskriminierung in Schulen oder Hochschulen, Diskriminierung bei verbilligten Tickets in Schwimmbädern oder Museen oder bei staatlichen Dienstleistungen wie der Überlassung von kostengünstigem Wohnraum. Der Rechtswissenschaftler Professor Alexander Tischbirek von der Universität Regensburg empfahl der NRW-Landesregierung bei der Vorstellung des Gutachtens am Montag, ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu erarbeiten.

Bei der Umsetzung der Antirassismusrichtlinie der EU habe der Bund etwa im Bildungsbereich keine Gesetzgebungskompetenz, sondern diese liege bei den Ländern, sagte Tischbirek. Das gelte auch bei sozialen Vergünstigungen. Rechtliche Lücken gebe es auch etwa bei der Verweigerung eines Bankkredits oder einer Sozialwohnung.

Natürlich seien auch im NRW-Landesrecht und in der Landesverfassung Schutzmechanismen gegen Diskriminierung verankert, sagte Tischbirek. Die Gesetze deckten aber nicht den gesamten Bereich der vier Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union ab. Es fehlten genauere Definitionen von Diskriminierung, niedrigschwellige Entschädigungsansprüche und besonders bei rassistischer Diskriminierung Regeln zur Beweiserleichterung, so der Rechtswissenschaftler. Außerdem hätten Betroffenenverbände oft kein Beteiligungsrecht vor Gericht.

Das Gutachten hatte die Grünen-Landtagsfraktion in Auftrag gegeben. Bislang habe nur Berlin ein Antidiskriminierungsgesetz, sagte die integrationspolitische Sprecherin Berivan Aymaz. Das Flächenland NRW, wo fast 30 Prozent der Bevölkerung eine Migrationsgeschichte habe, sollte ihrer Meinung nach dem Beispiel folgen. "Diskriminierung ist ein alltägliches Phänomen - sei es wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder einer Behinderung." Für das gesamtgesellschaftliche Zusammenleben sei das ein "Pulverfass".

Betroffene müssten in die Lage versetzt werden, mit wirksamen Instrumenten gegen Diskriminierung vorgehen zu können. Laut Studien wehre sich aber die Mehrheit der Betroffenen nicht dagegen, weil sie die gesetzliche Lage nicht kennen, Nachteile befürchteten oder es für gänzlich aussichtslos hielten, so Aymaz. NRW habe mit 42 Antidiskriminierungsstellen bereits eine gute Beratungsinfrastruktur. Aber einen vollumfänglichen Schutz könnten sie nicht gewährleisten.

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