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Urteil: Tantra-Masseure sind Prostituierte


Düsseldorf
Urteil: Tantra-Masseure sind Prostituierte

Von dpa
17.11.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Tantra-Massagen sind sexuelle Dienstleistungen und Tantra-Masseure damit Prostituierte, die sich entsprechend bei den Behörden anmelden müssen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden (29 K 8461/18). Ein Kläger hatte sich vor Gericht gegen diese Einstufung durch den Kreis Mettmann gewehrt - ohne Erfolg.

Der Zweck des Gesetzes, die Gesundheit der Beteiligten zu schützen, treffe auch auf den Kläger zu, da auch bei Tantra-Massagen ein erhöhtes Risiko bestehe, sich mit Geschlechtskrankheiten zu infizieren, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es ließ aber die Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zu.

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