Aus unserer Lokalredaktion
Tantra-Massagen sind sexuelle Dienstleistungen und Tantra-Masseure damit Prostituierte, die sich entsprechend bei den Behörden anmelden müssen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden (29 K 8461/18). Ein Kläger hatte sich vor Gericht gegen diese Einstufung durch den Kreis Mettmann gewehrt - ohne Erfolg.
Der Zweck des Gesetzes, die Gesundheit der Beteiligten zu schützen, treffe auch auf den Kläger zu, da auch bei Tantra-Massagen ein erhöhtes Risiko bestehe, sich mit Geschlechtskrankheiten zu infizieren, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es ließ aber die Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zu.
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