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Landesregierung rudert beim Booster-Mindestabstand zurück


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Landesregierung rudert beim Booster-Mindestabstand zurück

Von dpa
15.12.2021Lesedauer: 3 Min.
ImpfungVergrößern des BildesEine Ärztin klebt einem Mann nach der Impfung ein Pflaster auf den Arm. (Quelle: Christian Charisius/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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In der Regel mindestens vier Monate Abstand zur zweiten Spritze statt nur vier Wochen: Nach großen Irritationen und massiver Kritik hat die NRW-Landesregierung die Möglichkeit von Booster-Impfungen nur vier Wochen nach der letzten Spritze bei den kommunalen Impfangeboten wieder stark eingeschränkt. Bei einer Auffrischung solle nun "im Regelfall" ein Abstand von mindestens fünf Monaten zur Corona-Grundimmunisierung eingehalten werden. Wer nach mindestens vier Monaten zum Boostern kommt, solle aber auch geimpft werden, heißt es in einem neuen Erlass an die Kreise und kreisfreien Städte, den das NRW-Gesundheitsministerium am Mittwoch bekanntgab.

Der Mindestabstand vier Wochen sei nur in "Einzelfallentscheidungen aufgrund einer medizinischen Indikation" weiterhin möglich, erklärte das NRW-Gesundheitsministerium weiter. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte noch am Tag zuvor bekräftigt, dass Booster-Impfungen in NRW grundsätzlich nach vier Wochen möglich seien. Dies sei zwar nicht als Empfehlung zu verstehen, erklärte er noch am Dienstag. Wer allerdings frühestens vier Wochen nach der Zweitimpfung zum Boostern komme, werde auch nicht weggeschickt. Experten hatten diesen Alleingang des bevölkerungsreichsten Bundeslandes kritisiert.

Die Kritik reißt trotz des neuen Erlasses, der den Vorgängertext nach zwei Tage ersetzte, nicht ab. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warf der Landesregierung vor, Chaos zu produzieren. Die Äußerung von Wüst sei zutiefst populistisch gewesen, sagte Vorstand Eugen Brysch. Er habe Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden könnten. Brysch forderte von der Landesregierung Maßnahmen, wie Infektionsketten in den Pflegeheimen ausgeschlossen werden können und ein Konzept, wie in den kommenden Monaten auf die neue Omikron-Variante reagiert werde.

Ärztevertreter werfen der Landesregierung vor, mit dem alten Erlass Patienten verwirrt und für Schlangen an Impfzentren gesorgt zu haben. "Alle die, die gestern Morgen Zeitung gelesen haben, alle, die früh Fernsehen geguckt haben, haben zur Kenntnis genommen: In NRW kann man sich nach vier Wochen boostern lassen", sagte der Vorstandschef der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Frank Bergmann. "Und entsprechend gab es lange Schlangen vor den Impfzentren und in den Praxen tauchten auch jede Menge Fragen auf", schilderte er.

"Das kann ich mir nur so erklären, dass das eben mit der Situation für die besonders vulnerablen Risikopatienten entstanden ist. Möglicherweise ist da irgendwas falsch verstanden worden oder durcheinander geraten", sagte Bergmann auf die Frage, wie es zu den Irritationen um den Mindestabstand zur Zweitimpfung kommen konnte. Denn an sich seien ja die Vorgaben und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) an dieser Stelle relativ klar. Man sei sehr froh über die sehr schnell Klarstellung des Gesundheitsministeriums.

Die vier Monate Mindestabstand bezögen sich auf die kommunalen Impfstellen. Sie seien eigentlich eine politische Entscheidung, die der Sorge geschuldet sei, dass möglicherwiese mit Omikron ein neues pandemisches Problem entstehe. "Aus rein virologischer Sicht gilt die Grenze von fünf bis sechs Monaten nach wie vor", sagte Bergmann auf die Frage der Empfehlung für die Haus- und Fachärzte. Die Praxen halten sich nach Auskunft der Vereinigung meist an die Stiko-Empfehlung. Es liege im ärztlichen Ermessen, auch möglicherweise früher zu impfen.

Grünen-Fraktionschefin Verena Schäffer sagte am Mittwoch im Landtag: "Das Krisenmanagement in der Corona-Pandemie ist nach wie vor geprägt von einem Schlinger-Kurs und von Kommunikationschaos." Dies sei "absolut verheerend in einer Pandemie". Bereits im Vorfeld der Sitzung des Landtags warf SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty der CDU/FDP-Regierung ein "kommunikatives Desaster" vor, durch das "Vordrängler" und "Ellebogen" beim Boostern zu befürchten seien.

Die Deutsche Gesellschaft für Immunologie hatte bereits am Dienstag kritisiert, vier Wochen nach der Zweitimpfung gegen Corona seien bestimmte immunologische Prozesse noch nicht abgeschlossen.

Der neue Erlass ermöglicht es den Kreisen und kreisfreien Städten, auch an den bevorstehenden Feiertagen zu impfen. "Auf konkreten Wunsch einzelner Kommunen" werde es erlaubt, "Impfangebote auch am 1. und 2. Weihnachtstag sowie am Neujahrstag zu organisieren."

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