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Landtag stärkt Rechtsstellung der Opferschutzbeauftragten


Düsseldorf
Landtag stärkt Rechtsstellung der Opferschutzbeauftragten

Von dpa
05.04.2022Lesedauer: 2 Min.
LandtagVergrößern des BildesAbgeordnete bei einer Sitzung des Landtags. (Quelle: Henning Kaiser/dpa/Bildarchiv/dpa-bilder)
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Der Landtag hat die Position der nordrhein-westfälischen Opferschutzbeauftragten gestärkt. Einstimmig verabschiedete das Parlament am Dienstag ein eigenes Gesetz zu den Aufgaben und Befugnissen der Beauftragten.

Die Landesregierung hatte das Amt im November 2017 geschaffen. Erste Amtsinhaberin ist die frühere Kölner Generalstaatsanwältin Elisabeth Auchter-Mainz. Seit Beginn ihrer Tätigkeit im Dezember 2017 haben sich nach Angaben der Landesregierung über 1800 Hilfesuchende an sie und ihr Team gewandt. Darunter waren auch Menschen, die Gewalt und Unglück in traumatischen Großlagen erlebt haben. Zum Beispiel wie bei der Love-Parade-Katastrophe in Duisburg, dem Absturz eines Germanwings-Flugzeugs in den französischen Alpen oder nach der Amok-Fahrt in Münster.

Rechtsgrundlage für das Amt war bislang eine allgemeine Verfügung des Justizministeriums. Dies werde der Bedeutung dieser Funktion, die inzwischen eine tragende Säule des Opferschutzes in NRW geworden sei, nicht mehr gerecht, heißt es im Gesetzentwurf. Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit müssten jetzt dauerhaft auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das diene auch der Rechtssicherheit der öffentlichen Stellen, die mit der Opferschutzbeauftragten kooperierten.

Die Klärung sei auch nötig, weil die NRW-Funktion in ein bundesweites System von Opferzentralstellen und Großeinsatzlagen für Terroranschläge und Großeinsatzlagen integriert werden solle. Zudem stelle das Gesetz den Umgang mit Opfer-Daten auf eine klare Grundlage.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sagte, mit der gesetzlichen Verankerung werde ein zukunftsfeste Grundlage auch für künftige Opferschutzbeauftragte geschaffen. In dem Amt würden gerade in Großlagen Brücken gebaut zwischen der Notfallversorgung vor Ort und der Regelversorgung im sozialen Netz. Der Landtag sende mit seinem einstimmigen Votum das Signal: "Wir lassen Opfer von Straftaten nicht allein." Ihnen werde nun auf Dauer ein starke und unabhängige Stimme gegeben.

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