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Erfurte: Sex mit betäubten Frauen – BGH hebt Urteil teilweise auf


Fehler bei Vernehmung
Sex mit betäubten Frauen – BGH hebt Erfurter Urteil teilweise auf

Von dpa
Aktualisiert am 15.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Blick aufs Landgericht Erfurt (Symbolbild): Hier muss der Fall eines Mannes, der Frauen in bewusstlosem Zustand missbraucht hatte, zum Teil neu verhandelt werden.Vergrößern des BildesBlick aufs Landgericht Erfurt (Symbolbild): Hier muss der Fall eines Mannes, der Frauen in bewusstlosem Zustand missbraucht hatte, zum Teil neu verhandelt werden. (Quelle: pictureteam/imago-images-bilder)
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In Erfurt muss sich das Landgericht erneut mit dem Fall eines Mannes, der drei bewusstlose Frauen missbrauchte, befassen. Der BGH hob das Urteil des Gerichts wegen eines formalen Fehlers teilweise auf.

Ein Mann, der sich an betäubten Frauen vergangen und das Geschehen gefilmt haben soll, kommt in Erfurt erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob seine Verurteilung zu neun Jahren Haft mit späterer Sicherungsverwahrung teilweise auf. Grund dafür ist ein formaler Fehler des Vorsitzenden Richters am Erfurter Landgericht bei einer nicht öffentlichen Zeugenvernehmung, wie aus dem am Montag veröffentlichten Beschluss der obersten Strafrichter des BGH hervorgeht.

Der beim Urteil im Oktober 2019 57-jährige Mann hatte gestanden, zwei Ex-Partnerinnen und die jugendliche Freundin seines Sohnes im bewusstlosen Zustand missbraucht zu haben. Die ersten Taten ereigneten sich schon zwischen 2001 und 2004. Der vorbestrafte Mann war bei Ermittlungen zu einem alten Mordfall ins Visier geraten, bei einer Durchsuchung wurden dann die Videokassetten gefunden.

Der Vorsitzende hatte für die Vernehmung einer Zeugin per Anordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Korrekterweise hätte es dafür einen öffentlich verkündeten Gerichtsbeschluss gebraucht. Daher muss der Fall in Erfurt zum Teil neu verhandelt werden. In anderen Punkten hatte die Revision des Angeklagten keinen Erfolg. Der BGH weist das Landgericht aber darauf hin, dass bei der Bemessung der Einzelstrafen die Sicherungsverwahrung hätte berücksichtigt werden müssen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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