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Linke: Betriebe mit vielen Jobs für Behinderte fördern


Erfurt
Linke: Betriebe mit vielen Jobs für Behinderte fördern

Von dpa
14.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Partei Die LinkeVergrößern des BildesDas Logo der Partei Die Linke steht auf rotem Grund. (Quelle: Peter Endig/zb/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Thüringens Wirtschaft beschäftigt noch immer zu wenige Menschen mit einer schweren Behinderung. Die Hälfte der etwa 4600 Unternehmen, die dazu gesetzlich verpflichtet sind, erfülle diese Aufgabe nicht oder nicht vollständig, sagte die Linke-Abgeordnete Karola Stange am Montag unter Verweis auf Zahlen der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit. Statt Schwerbehinderten eine Arbeit zu geben, würden sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Stange sprach sich dafür aus, diese Einnahmen verstärkt zur Förderung von Unternehmen einzusetzen, die sich der Inklusion verschrieben haben.

Die Zahl der Inklusionsbetriebe habe sich von 2015 bis 2020 im Freistaat verdoppelt. Sie würden mindesten 30 Prozent statt der vorgeschriebenen fünf Prozent der sozialversicherungspflichtigen Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen, so Stange.

Eine Datenanalyse der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit im vergangenen Jahr hatte ergeben, dass rund 1000 Unternehmen im Freistaat ganz auf die Beschäftigung von Schwerbehinderten verzichteten. Landesweit seien nur rund 21.200 der 482.900 zu berücksichtigenden Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Das entspreche einer Quote von 4,4 Prozent, bundesweit seien es 4,6 Prozent.

Stange verwies darauf, dass nur in wenigen Branchen die Pflichtquote von fünf Prozent erfüllt wird. Das gelte beispielsweise für das Gesundheits- und Sozialwesen oder Landesbehörden. Das Potenzial der vielen gut qualifizierten und motivierten Menschen mit Behinderungen werde damit nicht ausreichend genutzt, konstatierte die Sozialpolitikerin der Linken. Die stetig steigenden Einnahmen des Landes aus der Ausgleichsabgabe der Unternehmen sollte genutzt werden, um mehr Menschen mit Behinderungen in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen.

Unternehmen ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen zu vergeben. Wenn die Unternehmen diese Vorgabe nicht erfüllen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese betrage seit 2021 zwischen 140 und 360 Euro pro unbesetztem Arbeitsplatz im Jahr.

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