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Trimm-Dich-Pfade: Nicht erst seit Corona vom Land finanziert


Erfurt
Trimm-Dich-Pfade: Nicht erst seit Corona vom Land finanziert

Von dpa
17.02.2022Lesedauer: 2 Min.
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Öffentliche Sportanlagen im Freien sind in Thüringen schon vor der Corona-Pandemie mit Landesgeld finanziert worden. Teilweise flossen Zehntausende Euro in sogenannte Trimm-Dich-Pfade. Das geht aus einer Antwort des Sportministeriums auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck hervor. Das Geld wurde den Angaben nach von unterschiedlichen Ressorts zur Verfügung gestellt, teilweise über die Ausschüttung von Lottomitteln.

So habe das Infrastrukturministerium beispielsweise in den vergangenen fünf Jahren etwa 110.000 Euro für einen Trimm-Dich-Pfad für Alt und Jung in Kirchheim zur Verfügung gestellt; rund 20.000 Euro flossen für so eine Einrichtung in Fröttstädt. Insgesamt enthält die Auflistung der Landesregierung zur Förderung von Outdoor-Sportanlagen in diesem Zeitraum mit Landesgeld etwa 30 Einträge.

In der Corona-Pandemie ist das Bedürfnis vieler Menschen, sich an der frischen Luft zu bewegen oder dort Sport zu treiben, noch einmal gewachsen. Vielen Nutzerinnen und Nutzern sind die Anlagen dabei allerdings oft zu klein oder zu alt und abgenutzt.

Bei Trimm-Dich-Pfaden werden öffentlich Sportgeräte - etwa entlang Wanderwegen - aufgestellt. So soll Menschen kostenfrei die Möglichkeit geboten werden, Sport zu treiben. An den Geräten können grundlegende Sport- und Dehnungsübungen wie etwa Klimmzüge, Rumpf- und Kniebeugen oder Hochsprung-Übungen absolviert werden. Schilder an den Geräte erklären in der Regel, welche Art von Übungen dort wie gemacht werden können.

Besonders für ältere Menschen sind die Anlagen nach Einschätzung der Landesregierung wichtig. "Bei regelmäßiger Nutzung kann Gesundheit, Lebensqualität, Selbstbestimmung, Mobilität und Selbstständigkeit bis ins hohe Alter erhalten bleiben und die Entstehung von Krankheit sowie Pflegebedürftigkeit vermieden und hinausgezögert werden", schreibt das Sportministerium in seiner Antwort. "Die Landesregierung begrüßt die Errichtung solcher Anlagen."

Dennoch macht das Ressort keinen Hehl daraus, dass der sportliche Förderschwerpunkt des Landes ein anderer ist: Bevorzugt fließe Landesgeld in den Bau oder die Sanierung von Sportstätten, die die einschlägigen DIN-Vorgaben erfüllten, heißt es in der Antwort. "Hierzu zählen insbesondere Sporthallen und Sportfreianlagen wie zum Beispiel Fußballplätze und Leichtathletikanlagen." Sie würden für den Sportunterricht, das Training und den Wettkampf benötigt, wobei für jede einzelne Anlage ein sportfachlicher Bedarf nachzuweisen sei.

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