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Bochum: Hausexplosion – Vorarbeiter muss ins Gefängnis


Gasleitung durchbohrt
Todesfall nach Hausexplosion – Vorarbeiter muss ins Gefängnis

Von dpa
Aktualisiert am 27.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Tödliche Gasexplosion in BochumVergrößern des BildesFeuerwehr und Rettungskräfte stehen vor dem eingestürzten Haus in Bochum (Archivbild). (Quelle: Markus Gayk/TNN/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Nach der Explosion eines Hauses in Bochum ist ein Vorarbeiter zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein mitangeklagter Bauarbeiter wurde freigesprochen.

Nach der verheerenden Explosion eines Bochumer Wohnhauses ist ein Bauarbeiter am Freitag verurteilt worden – zu zweieinhalb Jahren Haft. Der Bautrupp des 51-Jährigen hatte am
10. Januar dieses Jahres bei Glasfaserarbeiten eine Gasleitung durchbohrt. Die 61-jährige Hausbesitzerin hatte nur noch tot aus den Trümmern geborgen werden können. Ihr 35 Jahre alter Sohn erlitt Verletzungen.

Der Bautrupp des Angeklagten hatte einen Bohrer eingesetzt, der sich horizontal durch den Untergrund arbeitete – quer unter einer Straßenkreuzung hindurch. Das war laut Urteil aufgrund der dort verlegten Gasleitungen jedoch nicht erlaubt. In bautechnischen Regelwerken sei ausdrücklich festgelegt, dass Gefahrbereiche mit Gasleitungen komplett ausgeschachtet und freigelegt werden müssen. "Diese Vorschriften waren dem Angeklagten bekannt, er missachtete sie trotzdem", sagte Richter Josef Große Feldhaus in der Urteilsbegründung des Bochumer Landgerichts.

Vorarbeiter ignorierte Warnung seines MItarbeiters

Einer der Arbeiter hatte damals sogar Gasgeruch wahrgenommen. Der nun verurteilte Vorarbeiter will nach eigenen Angaben jedoch nichts gerochen und danach entschieden haben, die Stelle erst am nächsten Morgen mit einem Bagger öffnen zu lassen. Ein weiterer "grober Fehler", so das Gericht. Die Bochumer Stadtwerke hätten unverzüglich alarmiert werden müssen. Bei einer sofort eingeleiteten Prüfung wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit eine deutlich erhöhte Gaskonzentration festgestellt und eine Explosion verhindert worden.

Tatsächlich waren später zwei rund 150 Millimeter große Löcher in einer Gasleitung entdeckt worden. Daraus war laut Urteil mehrere Stunden lang Gas ausgetreten, das sich unterirdisch ausbreitete – bis in das Haus, das später durch einen Zündvorgang explodierte.

Urteil lautet auf fahrlässige Tötung

Nach Ansicht der Bochumer Richter hatte der Angeklagte "sehenden Auges" gehandelt und sich gedacht: "Es wird schon nichts passieren." Das Urteil lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässiges Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Ein mitangeklagter Bauarbeiter wurde freigesprochen.

Die Richter machten bei der Urteilsbegründung allerdings deutlich, dass auch die Bauleiterin und den Juniorchef der Baufirma ein Verschulden treffen könnte. "Nach Wertung der Kammer fällt diesen Personen ein erhebliches Organisations- und Übernahmeverschulden zur Last", so Richter Große Feldhaus. Beide hätten das regeltechnisch eindeutig untersagte "Unterbohren" von Straßenquerungen zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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