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Tödlicher Unfall in Frankfurt: Ostend-Raser muss jahrelang in Haft


Zwei Menschen totgefahren
Lange Haftstrafe für Frankfurter Todes-Raser

Von dpa, RF

Aktualisiert am 13.07.2022Lesedauer: 2 Min.
JustizVergrößern des BildesJustizbeamter (Symbolbild): Dem Raser wird für fünf Jahre die Fahrerlaubnis entzogen. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ein Raser, der im November einen schweren Verkehrsunfall mit zwei Toten und einer Schwerverletzten verursacht hatte, wurde in Frankfurt verurteilt.

Nach einem schweren Verkehrsunfall mit zwei Todesopfern und einer Schwerverletzten ist ein 40 Jahre alter Autofahrer zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer ging bei ihrem Urteil am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt von einem verbotenen Autorennen mit Todesfolge aus. Sie blieb im Strafmaß jedoch hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von neun Jahren und vier Monaten zurück.

Der Autofahrer war im November 2020 mit seinem 625 PS starken Fahrzeug auf einer Durchgangsstraße im Frankfurter Ostend aus der Kurve getragen worden und zunächst mit einem Fahrradkurier (27) zusammengestoßen, der getötet wurde. Auch ein Passant (61) überlebte den Zusammenstoß kurze Zeit später nicht. Dessen Tochter wurde dabei schwer verletzt. Vor Gericht hatte der Mann die Tat gestanden und sich als "Autonarr" bezeichnet.

Richter: "In höchstem Maße asozial"

Der Vorsitzende Richter nannte das Fahrverhalten des Angeklagten "in höchstem Maße asozial". Der 40-Jährige habe "aus reinem Imponiergehabe heraus unermessliches Leid verursacht", sagte der Richter, während die überlebende Frau leise schluchzte. Nur weil die Richter "allerletzte Zweifel" an einem Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten behalten hätten, sei am Ende keine Verurteilung wegen zweifachen Mordes und Mordversuchs herausgekommen.

Die Schwurgerichtskammer ordnete darüber hinaus einen Führerscheinentzug für fünf Jahre an. Damit blieb das Gericht hinter den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklagevertreter zurück, die auf einen lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis hinauswollten. Die rechtlichen Vorgaben hierfür seien zu streng, hieß es im Urteil. Unter anderem liege der jüngste Entzug des Führerscheins beim Angeklagten zu lange zurück.

Während sich die Staatsanwaltschaft über das Urteil zufrieden zeigte, erwägen Verteidigung und Nebenklägervertreter die Revision beim Bundesgerichtshof. Der Verteidiger hatte höchstens fünf Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung beantragt, die Anwälte der Nebenkläger lebenslange Haft wegen Mordes und Mordversuchs.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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