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Auf Behinderten-Parkplatz geparkt? Frankfurter OB-Kandidat wehrt sich


FDP-Landtagsabgeordneter Yanki Pürsün
Auf Behinderten-Parkplatz geparkt – OB-Kandidat wehrt sich

Von t-online, stn

Aktualisiert am 14.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Yanki PürsünVergrößern des BildesYanki Pürsün, Mitglied des hessischen Landtags: Er habe keinen Fehler gemacht, denn jeder dürfe auf den beiden Parkplätzen sein Auto abstellen. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der Frankfurter OB-Kandidat Yanki Pürsün wurde offenbar dabei erwischt, wie er auf einem Behinderten-Parkplatz geparkt hat. Aber steckt wirklich ein Skandal dahinter?

Der FDP-Landtagsabgeordnete und Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt, Yanki Pürsün, soll auf einem Parkplatz geparkt haben, der ausschließlich für Behinderte vorgesehen ist. Ein "Skandal", schreibt die "Bild", die über den Vorfall berichtete. Doch, stimmt das auch?

t-online erklärt Pürsün, dass in der aktuellen Legislaturperiode in der Tiefgarage des Landtags zwei entsprechende Parkplätze, die breiter seien als andere, sowohl für Menschen mit Behinderung als auch für Abgeordnete mit Kleinkindern vorgesehen seien.

Doch das erklärt noch nicht, warum der FDP-Politiker dort parkte. Die Parkplätze in der Tiefgarage sind laut Pürsün, der auch Sprecher für Behindertenpolitik ist, ausschließlich für Abgeordnete und Mitarbeiter vorgesehen. An Plenartagen hätten Abgeordnete Vorrang, damit sie pünktlich zur Plenarsitzung kommen.

Als das Foto von Pürsüns Wagen entstand, sei Plenarsitzung im Landtag gewesen, berichtet Pürsün. "Ich habe zunächst oben nach einem freien Platz geschaut und bin dann runtergefahren. Doch es gab keinen freien Parkplatz, bis auf eben diesen, der als Behindertenparkplatz ausgewiesen ist. Übrigens war der zweite Parkplatz auch belegt", erklärt er. Und weiter: "Ich habe dort zum ersten Mal geparkt. Ich suche immer nach einer Alternative."

Dass Abgeordnete an Plenartagen Vorrang hätten, stimmt so laut Landtagsverwaltung nicht. Auf Anfrage von t-online sagt ein Sprecher: "Die Parkplätze sind genau für die beiden Gruppen vorgesehen: Für Behinderte und zum Teil als Eltern-Kind-Parkplatz. Da gibt es keine Ausnahme." Nach Angaben der Landtagsverwaltung handelt es sich auch um drei Parkplätze und nicht um zwei, wie Pürsün sagte.

Verwendete Quellen
  • hessischer-landtag.de: Hausordnung des Hessischen Landtags
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