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Hitler-Bilder verschickt: Keine Anklage gegen Frankfurter Polizisten


Rechtsextreme Chatgruppe
Hitler-Bilder verschickt: Keine Anklage gegen Frankfurter Polizisten

Von dpa, t-online
01.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Streifenwagen vor dem 1.Vergrößern des BildesStreifenwagen vor dem 1. Polizeirevier auf der Frankfurter Einkaufsmeile Zeil: Hier arbeiteten die sechs Polizisten. (Quelle: Boris Roessler/dpa)
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Frankfurter Polizisten sollen rassistische und antisemitische Inhalte in einer rechtsextremen Chatgruppe geteilt haben. Das Landgericht Frankfurt hält das jedoch nicht für strafbar.

Sechs Polizisten des 1. Reviers in Frankfurt sollen über eine rechtsextreme WhatsApp-Gruppe rassistische und antisemitische Inhalte verbreitet haben. Die Anklage gegen die sechs mutmaßlichen Mitglieder lässt das Landgericht Frankfurt jedoch nicht zu. Das berichtet die "Hessenschau".

Die Inhalte seien nicht strafbar, weil sie nicht verbreitet worden seien, heißt es nach Angaben des Gerichtsbeschlusses vom 13. Februar. Die Inhalte wurden nur innerhalb der Gruppe versendet. Das würde offenbar nicht für eine Anklage ausreichen. Zusätzlich werde mit dem Grundgesetz und dem Recht auf Meinungsfreiheit argumentiert. Teile der Inhalte fielen gar unter Satire und seien von der Kunstfreiheit gedeckt.

Weiter heißt es, dass die Chatgruppe aus maximal zehn Mitgliedern bestanden habe. Sie sei genau nicht darauf ausgelegt gewesen, dass andere an den Inhalten teilhaben. Auch habe es eine Art Aufnahmeritual gegeben.

Polizisten sollen nationalsozialistische Symbole geteilt haben

Die Staatsanwaltschaft hatte im April 2022 gegen die sechs Polizisten Anklage erhoben. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie in der 2014 gegründeten WhatsApp-Gruppe, mit dem Chatnamen "Itiotentreff", insgesamt in 102 Fällen überwiegend Inhalte mit Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts eingestellt haben.

Insbesondere Menschen mit Behinderungen, Migrationshintergrund und dunkler Hautfarbe sowie Homosexuelle, Juden und Muslime, seien verächtlich gemacht und verleumdet worden. Zudem sollen die Beschuldigten pornografische und gewaltverherrlichende Inhalte in der Gruppe geteilt haben. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Es liegt nun in ihrem Ermessen, ob sie die Anklage zulässt oder nicht.

Staatsanwaltschaft stieß auf Chatgruppe während der "NSU 2.0"-Ermittlungen

Die Ermittlungen wurden im August 2018 eingeleitet, nachdem die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız per Fax ein anonymes Drohschreiben erhalten hatte. Das Schreiben war mit "NSU 2.0" unterzeichnet, in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Die in der Folge durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass kurz vor dem Versand des Drohschreibens an Başay-Yıldız deren Einwohnermeldedaten von einem Dienstrechner aus dem 1. Revier abgefragt worden waren. Weitere Ermittlungen führten dann zu der Chatgruppe. Die Polizisten waren damals suspendiert worden. Die Ermittlungen dauerten vier Jahre. Nun droht im nächsten Jahr die Verjährung der ersten Fälle.

Im Fall der "NSU 2.0"-Drohschreiben verurteilte im November 2022 das Landgericht Frankfurt einen Mann aus Berlin zu mehr als fünf Jahren Haft.

Verwendete Quellen
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