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Frankfurt: Schizophren – S-Bahn-Schubser kommt in die Psychiatrie


Urteil vor dem Landgericht
Mann schubste Kontrahenten vor die S-Bahn – er kommt in die Psychiatrie

Von dpa
Aktualisiert am 15.07.2023Lesedauer: 1 Min.
Eine einfahrende S-Bahn am Hauptbahnhof in Frankfurt am Main: Künftig soll in Bussen und Bahnen bundesweit die 3G-Regel gelten.Vergrößern des BildesEine einfahrende S-Bahn in Frankfurt am Main (Symbolbild): Ob der Mann seinen Widersacher töten wollte, blieb unklar. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Weil er einen Mann vor eine S-Bahn gestoßen hat, wurde ein Frankfurter am Freitag vom Gericht verurteilt. Er soll in eine psychiatrische Einrichtung kommen.

Es steht fest: Ein 36-Jähriger aus Frankfurt am Main muss dauerhaft in die Psychiatrie. Das Landgericht sah es in seiner Urteilsverkündung am Freitag als erwiesen an, dass er einen Kontrahenten im Streit auf die Gleise einer S-Bahn-Linie geschubst hat.

Im Februar 2022 sollen die beiden Männer frühmorgens am S-Bahnhof Frankfurt-Rödelheim in Streit geraten sein. Beide Männer seien betrunken gewesen, die Hintergründe des Streits sind jedoch weiterhin unklar. Im Laufe der Auseinandersetzung soll der Verurteile sein Gegenüber geschubst haben, das daraufhin in das Gleisbett fiel. Dabei brach sich das Opfer mehrere Rückenwirbel. Der Fahrer einer einfahrenden S-Bahn konnte noch eine Notbremsung veranlassen – sonst wäre der Mann von dem Zug überfahren worden.

Gutachter attestiert eine schizophrene Störung

Während der Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht machte der Beschuldigte widersprüchliche Angaben zum Tatgeschehen, Zeugen bestätigen jedoch die Vorwürfe gegen den Mann. Unklar blieb jedoch, ob er Verurteilte die einfahrende S-Bahn gesehen hat, bevor er seinen Widersacher auf die Gleise stieß. Ob er den Mann habe töten wollen, sei deshalb nach wie vor fraglich.

Der Tatvorwurf lautete zunächst auf versuchten Totschlag, wurde jedoch in eine gefährliche Körperverletzung umgewandelt. Zudem soll der Verurteilte schuldunfähig sein – ein psychiatrischer Gutachter hatte bei ihm eine Schizophrenie festgestellt. Deswegen soll er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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