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Frankfurt: Ordnungsamt greift bei Snus-Tabak durch und vernichtet Ware


Geldstrafen für Kioskbesitzer
Ordnungsamt vernichtet Trend-Tabak Snus

Von t-online
15.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Beschlagnahmt: Snus-Tabak aus Kioskbetrieben, der im Jahr 2023 in Frankfurt bei Kontrollen gefunden wurde.Vergrößern des BildesBeschlagnahmt: Snus-Tabak aus Kioskbetrieben, der im Jahr 2023 in Frankfurt bei Kontrollen gefunden wurde. (Quelle: Stadt Frankfurt )
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Der Handel mit diesem Tabakprodukt ist in Deutschland strafbar. In Frankfurt wurden die städtischen Kontrolleure jetzt fündig.

Das Frankfurter Ordnungsamt will sichergestellten Snus-Tabak im Wert von über 25.000 Euro vernichten. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Der Tabak wurde bei Kontrollen an Kiosken in der Stadt gefunden. Der Handel mit der Substanz ist in Deutschland verboten. Mehr als 3000 Verpackungseinheiten seien im Jahr 2023 in Frankfurt sichergestellt worden, heißt es vom Ordnungsamt weiter.

Ein Teil des Tabaks wurde bereits Ende März in einem Kioskbetrieb im Frankfurter Stadtteil Niederursel beschlagnahmt, der andere Ende August in einem Kiosk in Rödelheim. Gegen beide Kioskbesitzer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Einziehung und Vernichtung des Tabaks wurde durch die Staatsanwaltschaft angeordnet. Ein Kioskbesitzer erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro, der andere einen Strafbefehl mit 80 Tagessätzen à 30 Euro.

Snus ist ein rauchfreier Tabak, den es in loser Form als feuchtes Pulver und in portionierten Beuteln aus Zellulose gibt und der unter die Oberlippe gesteckt und somit über den Mund konsumiert wird. In Deutschland ist es verboten, Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch in den Verkehr zu bringen. Snus ist vor allem in Norwegen und Schweden weit verbreitet ist. In Deutschland greifen immer mehr Jugendliche zu der Substanz.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Frankfurt vom 15.12.2023
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