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Hessen | Beunruhigende Tendenz: Mehr als 6.000 Vermisstenfälle


Minderjährige verschwinden regelmäßig
Mehr als 6.000 Vermisstenfälle in Hessen

Von dpa
Aktualisiert am 24.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0366017402Vergrößern des BildesTeddybär sitzt alleine an einem großen Fenster (Symbolbild): Zwar gingen 2023 die Vermisstenfälle in Hessen zurück, jedoch stellen Experten einen besorgniserregenden Trend fest. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)
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Mehrere Tausend Menschen in Hessen gelten als vermisst. Der überwiegende Teil der Fälle klärt sich nach kurzer Zeit. Manche Minderjährige verschwinden laut Polizei regelmäßig.

Die Zahl der Vermissten in Hessen ist in diesem Jahr im Vergleich zu 2022 gesunken. Zum Stichtag 15. Dezember 2023 waren im polizeilichen Informations- und Fahndungssystem (INPOL) insgesamt 6.132 aktuelle und inaktuelle Fahndungen zu vermissten Personen registriert, wie das Landeskriminalamt (LKA) in Wiesbaden auf dpa-Anfrage mitteilte. Für 2022 hatte diese Summe 6.811 betragen. Da der INPOL-Fahndungsbestand mehrfach täglich aktualisiert wird, sind dies keine absoluten Zahlen sondern Werte, die sich je nach Anfragezeitpunkt ändern können.

Während die Zahlen 2023 im Vorjahresvergleich sowohl bei den Erwachsenen, Jugendlichen sowie den männlichen Kinder sanken, verzeichneten die Ermittlern bei den vermissten weiblichen Kindern einen leichten Anstieg. Die Zahl der Vermissten sei bei den sogenannten "turnusmäßig abgängigen Minderjährigen" besonders hoch, erläuterten die LKA-Experten. Nicht selten werden diese Kinder und Jugendlichen mehrfach im Jahr über einen kurzen Zeitraum vermisst. Ursache für ihr Verschwinden sei häufig Streit im Elternhaus oder mit Freunden.

Ab wann Menschen als vermisst gelten

Grundsätzlich gelten Menschen bei der Polizei als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben, ihr Aufenthalt unbekannt ist und eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden kann. "Wichtig ist, dass alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, da jeder Erwachsene, der im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist, dass Recht hat, seinen Aufenthaltsort frei zu wählen, ohne dies seinen Angehörigen und Freunden mitzuteilen", so das LKA.

Von vermissten Minderjährigen spricht man hingegen, wenn diese ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben, ihr Aufenthalt unbekannt ist und sie Opfer einer Straftat wie etwa Kindesentziehung geworden sind – selbst wenn ihr Aufenthalt im Ausland bekannt ist, wie das LKA erläuterte.

Nach einer Woche gelten den Angaben zufolge die Hälfte aller Personenfahndungen als erledigt, nach zwei Monaten weitere 47 Prozent. Nur in drei Prozent der Fälle werden Menschen länger als ein Jahr vermisst.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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