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Frankfurt: So unterscheiden sich die Preise bei den Kita-Plätzen in Hessen


Preisliche Unterschiede
So viel kostet ein Kitaplatz in Hessens Großstädten

Von dpa
24.02.2024Lesedauer: 3 Min.
KitaVergrößern des BildesIn Hessens Großstädten sind Kita-Plätze (Symbolbild) unterschiedlich teuer. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa/dpa)
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Kitaplätze sind nicht nur heiß begehrt, sondern teilweise auch richtig teuer. So hoch sind die Unterschiede bei den Kita-Gebühren in Hessen.

Bei den Kita-Gebühren gibt es in Hessens Großstädten einige Unterschiede. Das geht aus einer Auswertung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln hervor, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Für Hessen wurden darin die sechs Großstädte Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach und Hanau berücksichtigt.

Grundsätzlich gilt in Hessen zwar eine Gebührenfreiheit ab dem dritten Geburtstag eines Kitakindes, aber nur für maximal sechs Stunden Betreuungszeit am Tag. Für alles, was darüber hinausgeht, können Gebühren fällig werden. Wie viel, wird von den Trägern einer Einrichtung festgelegt. Während in Hessens größter Stadt Frankfurt auch für acht Stunden Betreuung nichts bezahlt werden muss, kostet diese beispielsweise in Wiesbaden 34 Euro im Monat, in Offenbach 56,50 Euro monatlich. Für die Berechnungen wurde eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind zugrunde gelegt.

In Frankfurt ist außerdem die Betreuung zweijähriger Kitakinder kostenfrei, was eine freiwillige Leistung der Stadt und eine Besonderheit unter den Großstädten in Hessen ist. Ein Betreuungsplatz für ein einjähriges Kind kostet in der Mainmetropole monatlich zwischen 125 Euro für fünf Stunden Betreuungszeit und 225 Euro für acht Stunden.

Krippenplatz bis zu 220 Euro in Wiesbaden

In den anderen hessischen Großstädten reicht die Spannbreite bei den Unter-Dreijährigen von 122 (Offenbach) bis 157 Euro (Kassel) pro Monat für einen Krippenplatz mit fünf Stunden Betreuung, für eine Acht-Stunden-Betreuung liegen die Gebühren zwischen 188 Euro (Offenbach) und 220 Euro (Wiesbaden). "Eine Differenzierung nach dem Einkommen der Familien sieht keine der sechs hessischen Großstädte in ihrer Gebührenordnung vor", hieß es. Es gebe jedoch teils Beitragszuschüsse.

Bundesweit betrachtet wurden die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen und Gebührenordnungen von 82 Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Berücksichtigt wurden möglichst die Grundgebühren im ersten Halbjahr 2024 –plus gegebenenfalls Kosten für die Verpflegung und weitere Leistungen.

Kosten des Kita-Besuchs hängen vom Wohnort ab

Insgesamt ist die Spannbreite bei den Kita-Gebühren in Deutschland groß. Je nach Wohnort kann der Kita-Besuch kostenlos sein oder aber es fallen mehrere hundert Euro im Monat an. In Einzelfällen können es bei außergewöhnlich hohen Einkommen der Eltern auch mehr als 1000 Euro sein. Für die Einrichtungen in freier Trägerschaft hätten die kommunalen Gebührenordnungen keine unmittelbare Gültigkeit, würden von diesen aber häufig übernommen.

Ein Flickenteppich zeigt sich nicht nur bei der Höhe der Gebühren, sondern auch bei den zugrunde gelegten Kriterien: Neben dem Wohnort entscheiden vor allem das Alter der Kinder, der Betreuungsumfang und das Jahreseinkommen der Eltern über die Höhe der Gebühren – wobei das Einkommen der Auswertung zufolge in jedem Bundesland anders berechnet wird. Daher sei die Vergleichbarkeit der Studienergebnisse eingeschränkt, hieß es.

Eltern haben Anspruch auf Betreuung

Nicht berücksichtigt ist in der Untersuchung die Qualität der Kita-Betreuung, also zum Beispiel, um wie viele Kinder sich eine einzelne Erzieherin kümmern muss. Eltern mit geringem Einkommen, die etwa Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen generell keine Kita-Gebühren zahlen.

In Deutschland muss für Kinder zwischen dem dritten Geburtstag und dem Schuleintritt ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden. Für Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Geburtstag gibt es ebenfalls einen Anspruch auf eine Betreuung – in einer Einrichtung oder auch in der Kindertagespflege. "Allerdings reichen die bestehenden Angebote für die unter Dreijährigen bei Weitem nicht aus, um die von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche tatsächlich zu decken", hieß es in der Untersuchung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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