Urteil in Frankfurt Luftgewehrschüsse auf Katze sind laut Gericht keine Tierquälerei
Ein Mann aus dem Main-Taunus-Kreis soll mit einem Luftgewehr auf eine Katze geschossen haben. Doch um Tierquälerei handelt es sich dabei wohl nicht, urteilte das Landgericht Frankfurt.
Schüsse aus einem Luftgewehr auf eine Katze stellen nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt noch keine strafbare Tierquälerei dar. Ein 52 Jahre alter Mann aus Eppstein (Main-Taunus-Kreis) wurde deshalb am Mittwoch lediglich wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1.950 Euro (30 Tagessätze) verurteilt. In erster Instanz hatte er vom Amtsgericht noch wegen Tierquälerei eine Geldstrafe von 16.100 Euro (70 Tagessätze) erhalten.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Im Körper der Katze der Nachbarin des Mannes war bei einer Röntgenuntersuchung ein Geschoss gefunden worden, das aus dem Luftgewehr des Angeklagten stammte. Der Mann war in einer Art Dauerzwist mit der Frau wegen deren Tieren.
Laut einem tierärztlichen Gutachten stellt ein Schuss aus einem Luftgewehr lediglich eine "leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung" des Tieres dar. Für eine Verurteilung wegen Tierquälerei müssten allerdings "erhebliche Schmerzen" vorliegen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa