t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalFrankfurt am Main

Frankfurt: Prozess um tödlichen Unfall geht in die nächste Runde


Urteil zunächst aufgehoben
Prozess um tödlichen Unfall geht in die nächste Runde

Von dpa
Aktualisiert am 28.12.2020Lesedauer: 1 Min.
Schild vom Bundesgerichtshof vor dem Gerichtsgebäude (Symbolbild): Der Unfall wird erneut von dem Gericht behandelt.Vergrößern des BildesSchild vom Bundesgerichtshof vor dem Gerichtsgebäude (Symbolbild): Der Unfall wird erneut von dem Gericht behandelt. (Quelle: Uli Deck/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein tödlicher Verkehrsunfall am Mainufer in Frankfurt beschäftigt noch einmal die Gerichte. Am Tötungsvorsatz des Täters besteht allerdings weiterhin kein Zweifel.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Verurteilung eines mutmaßlichen Unfallverursachers in Frankfurt zu insgesamt fünf Jahren Jugendhaft wegen Totschlags auf. Laut der am Montag bekanntgewordenen BGH-Entscheidung war die Berechnung der Gesamtstrafe mit zwei weiteren vorausgegangenen Verurteilungen des zum Unfallzeitpunkt 20 Jahre alten Mannes fehlerhaft. Sie müsse deshalb neu vorgenommen werden, befanden die Karlsruher Richter.

Der Angeklagte soll – so der Vorwurf – im April 2015 auf der Uferstraße mit 142 Stundenkilometern statt der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 70 unterwegs gewesen sein. Nachdem er über eine rote Ampel gerast sein soll, stieß er an einem Autobahnzubringer mit einem anderen Wagen zusammen, dessen Fahrer getötet wurde.

Das Landgericht Frankfurt hatte den Mann in einem ersten Prozess 2016 zunächst zu drei Jahren Jugendstrafe unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Fall landete vor dem BGH, der das Urteil teils aufhob. Der Angeklagte wurde dann im April 2019 wegen Totschlags verurteilt und eine Jugendstrafe von fünf Jahren festgesetzt. Gegen dieses Urteil ging der Angeklagte in Revision. Der BGH stellte in seiner Entscheidung allerdings klar, dass am Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes und damit an einem Totschlag kein Zweifel bestehe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website