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Frankfurt: Urteil wegen sexuellen Übergriffs auf Mitgefangenen


Seit 32 Jahren im Knast
55-Jähriger wird wegen sexuellen Übergriffs verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 30.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Die Statue der Justitia (Symbolbild): Ein 55-Jähriger erhält 41. Urteil.Vergrößern des BildesDie Statue der Justitia (Symbolbild): Ein 55-Jähriger erhält 41. Urteil. (Quelle: Arne Dedert/dpa-bilder)
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In Frankfurt hat ein Mann in Haft einen sexuellen Übergriff auf einen Mitgefangenen begangen. Dem 55-Jährige erwarten nun neun weitere Monate Gefängnis

Wegen eines sexuellen Übergriffs auf einen Mitgefangenen in einer Frankfurter Haftanstalt ist ein Mann am Freitag vom Amtsgericht zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Es war bereits die 41. Verurteilung des 55 Jahre alten Angeklagten, der rund 32 Jahre im Gefängnis verbracht hat, überwiegend wegen Betrügereien. Zu dem Übergriff auf seinen Zellennachbarn kam es im Dezember 2017 während eines Freigangs.

Auch wenn es sich um einen vergleichsweise leichten Fall handele, sei die Haftstrafe in Anbetracht des Schutzes der anderen Gefangenen angemessen, hieß es im Urteil. Auch der Verteidiger hatte zuvor wegen der Liste von Vorstrafen die Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe aufgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, derzeit befindet sich der Mann wegen einer anderen Verurteilung wieder in Haft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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