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Frankfurt: Lebenslange Haftstrafe nach Mord im Niddapark nun rechtskräftig


Frau erstochen
Urteil nach Mord im Niddapark ist rechtskräftig

Von dpa
Aktualisiert am 08.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte Jan M. beim Prozess in Frankfurt (Archivbild): Die Verurteilung des Lokalbesitzers ist rechtskräftig.Vergrößern des BildesDer Angeklagte Jan M. beim Prozess in Frankfurt (Archivbild): Die Verurteilung des Lokalbesitzers ist rechtskräftig. (Quelle: Huebner/imago-images-bilder)
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Das Urteil des Mannes, der seine Geschäftsführerin wegen Geldschulden ermordet hat, ist nun rechtskräftig geworden. Der mittlerweile 53-Jährige stach 21 Mal auf die Frau ein.

Mehr als drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 29-Jährigen im Frankfurter Niddapark ist das Urteil gegen ihren Mörder rechtskräftig geworden. Wie das Landgericht Frankfurt am Dienstag bekanntgab, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des heute 53-Jährigen gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haft als unbegründet zurückgewiesen.

Die Schwurgerichtskammer war im März vergangenen Jahres zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte seine Bekannte im Mai 2018 nachts in den Park gelockt und planmäßig mit mehreren Messerstichen in Brust, Kopf und Nacken getötet hat. Die Leiche war von Spaziergängern gefunden worden.

Hintergrund waren laut Urteil größere Schulden des Mannes bei der als Geschäftsführerin einer Gaststätte tätig gewesenen Frau. Der Angeklagte hatte die Tat in dem mehrere Monate dauernden Prozess energisch bestritten. Laut BGH war die Beweisführung der Schwurgerichtskammer jedoch nicht zu beanstanden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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