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Berufung von Ex-Awo-Geschäftsführer zurückgewiesen


Frankfurt am Main
Berufung von Ex-Awo-Geschäftsführer zurückgewiesen

Von dpa
10.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Statue der Justitia hält die WaageVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält die Waage. (Quelle: picture alliance/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Rechtsstreit um seine fristlose Kündigung hat der frühere Geschäftsführer der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt erneut eine Niederlage erlitten. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) wies Berufungen des früheren Awo-Geschäftsführers Jürgen Richter gegen die fristlose Kündigung sowie gegen die Ablehnung von Zahlungsansprüchen zurück, wie das Gericht am Donnerstag in Frankfurt mitteilte. Damit bestätigte das Landesarbeitsgerichts entsprechende Urteile des Arbeitsgerichts Frankfurt.

Nach Auffassung der Kammer kündigte der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt das Arbeitsverhältnis am 28. Januar 2020 wirksam. Der Vorwurf sei berechtigt, dass Richter im Jahr 2015 das Vermögen des Kreisverbands gefährdet habe. Er habe als alleiniger Geschäftsführer die Zahlung eines Honorars veranlassen wollen, obwohl er gewusst habe, dass die Honorarforderung nicht berechtigt gewesen sei. Damit habe er gegen seine Verpflichtung verstoßen, die wirtschaftlichen Interessen des Kreisverbands nicht zu gefährden.

Die Unterzeichner der Kündigung seien zudem als Vorstandsmitglieder berechtigt gewesen, für den Kreisverband zu handeln. Der Verein habe auch die Frist gewahrt, innerhalb derer eine außerordentliche Kündigung erklärt werden müsse. Da das Arbeitsverhältnis am Folgetag endete, komme es auf die gegenüber Richter später erklärten Kündigungen nicht an. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht sei nicht zugelassen worden, hieß es in der Mitteilung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Richters Anwalt Bernhard Lorenz sagte der Deutschen Presse-Agentur, er halte die Entscheidung für falsch und sehe Widersprüche sowohl im erstinstanzlichen Urteil als auch im Vortrag der Awo. Es sei deshalb wahrscheinlich, dass er Nichtzulassungsbeschwerde einlegen werde.

Dagegen erklärte der Vorstandsvorsitzende der Frankfurter Awo, Steffen Krollmann: "Wir freuen uns, dass Jürgen Richter auch mit seiner Berufung erfolglos blieb und das Gericht die erstinstanzlichen Urteile bestätigte." Das sei eine wichtige Botschaft an die Mitglieder, Mitarbeiter und Unterstützer und bestätige die Awo auf ihrem Kurs. "Wir sind auf dem richtigen Weg und werden die juristische Aufarbeitung mit aller Konsequenz vorantreiben."

Bei der Frankfurter Awo soll unter anderem durch überhöhte Gehälter und Luxus-Dienstwagen ein Millionenschaden entstanden sein.

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