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Urteil spricht Sanitätern Zulage für Hubschraubereinsätze zu


Frankfurt am Main
Urteil spricht Sanitätern Zulage für Hubschraubereinsätze zu

Von dpa
11.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Rettungshubschrauber über FlugplatzVergrößern des BildesEin Rettungshubschrauber fliegt über einen Flugplatz. (Quelle: Stefan Sauer/zb/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Frankfurt/Main (dpa/lhe) -Wenn Frankfurter Notfallsanitäter im Rettungshubschrauber mitfliegen, müssen sie nach einem Gerichtsurteil eine Erschwerniszulage erhalten. Geklagt hatten vor dem Verwaltungsgericht sechs Rettungssanitäter der Frankfurter Feuerwehr, die vorwiegend mit dem Rettungshubschrauber Christopher 2 unterwegs sind, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Es geht um eine Erschwerniszulage von 245 Euro brutto. Sie ist in einer Verordnung festgelegt, die das Land Hessen 2013 ohne inhaltliche Überarbeitung vom Bund übernommen hatte.

Insgesamt müsse die Stadt acht Beamte vorhalten, die pro Monat vier bis sechs Schichten pro Monat auf dem Rettungshubschrauber absolvierten. Die Einsätze dauern den Angaben zufolge von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

Die Stadt hatte angeführt, dass schon die Überschrift der Verordnung zeige, dass sie sich auf Bundesbeamte und Angehörige der Bundeswehr beziehe und die Sanitäter nicht als ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige anzusehen seien. Beides wies das Gericht zurück und urteilte, dass die Kläger die Zulage auch rückwirkend erhalten. Um wie viel Geld es sich insgesamt handelt, ging nicht aus der Mitteilung hervor. Gegen die Urteile kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eingelegt werden.

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