Frankfurt am Main Anklage nach Betrug beim Aktienhandel: Millionenschaden
Weil er beim Handel mit vermeintlichen Aktien im Internet einen Millionenschaden verursacht haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen Geschäftsmann erhoben. Bei den Vorwürfen gehe es um Betrug in 124 Fällen und um einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz, weil der Angeklagte keine Erlaubnis der Bankenaufsicht Bafin zum Aktienhandel besessen habe, sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Freitag.
Der Anklage zufolge bot der 53-Jährige gemeinsam mit unbekannten Mittätern zwischen Januar und April 2017 Aktien im Internet zum Kauf an. In Wirklichkeit verfügte er demnach nicht über die Wertpapiere, sondern kassierte den Kaufpreis beziehungsweise Anzahlungen dafür. Niesen zufolge beläuft sich der Schaden der Käufer auf rund 2,15 Millionen Euro.
Nach der Einleitung zahlreicher Ermittlungsverfahren sowie dem Vorliegen eines internationalen Haftbefehls wurde der mutmaßliche Betrüger im September 2020 in Großbritannien festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert. Eingelassen hat er sich laut Niesen nicht zu den Vorwürfen. Wann der Prozess gegen ihn vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt stattfinden soll, steht noch nicht fest.