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Dachverband für Fanhilfen zum BGH-Urteil: "Sippenhaft"


Karlsruhe
Dachverband für Fanhilfen zum BGH-Urteil: "Sippenhaft"

Von dpa
04.11.2021Lesedauer: 1 Min.
BGH urteilt zur Haftung von FußballvereinenVergrößern des BildesEin Hinweisschild mit Bundesadler, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)
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Der Dachverband für Fanhilfen hat das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Vereinen bei Fehlverhalten ihrer Fans als "fatales Signal" für deren Rechte bezeichnet. "Die vom DFB-Sportgericht verhängten Kollektivstrafen gegen Fans und Vereine widersprechen zutiefst dem Grundsatz der demokratischen Rechtsprechung", sagte Danny Graupner von den Fanhilfen am Donnerstag in einer Stellungnahme.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf Vereine weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Zuschauer wie das Abbrennen von verbotener Pyrotechnik mit Geldstrafen belegen. Durch die Praxis würden keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung verletzt, entschied der BGH in Karlsruhe. Die Strafen seien als reine Präventivmaßnahme zu bewerten, dies sei auch ohne Verschulden der Vereine zulässig. Der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena wollte die Frage grundsätzlich klären lassen - und unterlag nun auch in letzter Instanz. (Az. I ZB 54/20)

"Nur wem eine konkrete Tat nachgewiesen wird, kann dafür strafrechtlich belangt werden. Dass der BGH dies bei seinem Urteil völlig außer Acht lässt und damit auch die unverhältnismäßige Weitergabe der Verbandsstrafen auf einzelne Fußballfans billigt, können wir nicht nachvollziehen", erklärte der Dachverband für Fanhilfen. "Gerade die oftmals jungen Fans werden dadurch doppelt bestraft, da einzelne Personen in der Regel nach solchen Vorfällen strafrechtlich verfolgt werden."

Der Verein für Fanhilfen sprach von "Sippenhaft, wie wir sie nur aus dem Mittelalter kennen". Das Verhängen von Kollektivstrafen sei "unverhältnismäßig". Der Dachverband für Fanhilfen fördert nach eigenen Angaben die Interessen von Fußballfans und unterstützt sie bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer bürgerlichen Rechte.

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