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Plädoyer der Verteidigung im Prozess um Tod kleiner Jesidin


Frankfurt am Main
Plädoyer der Verteidigung im Prozess um Tod kleiner Jesidin

Von dpa
22.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Oberlandesgericht FrankfurtVergrößern des BildesDer Gebäudetrakt mit Sitz des Oberlandesgerichts Frankfurt. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Im Prozess um den qualvollen Tod eines fünfjährigen Mädchens im Irak soll heute vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Verteidigung plädieren. Angeklagt ist ein 31 Jahre alte mutmaßlicher Sympathisant der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) unter anderem wegen Völkermord, Kriegsverbrechen und Mord. Taha Al-J. soll das fünfjährige Kind und dessen Mutter als Angehörige der Jesiden im Sommer 2015 in seinem Haus als Sklavinnen gehalten haben. Im Rahmen einer Strafaktion wurde das Mädchen bei sengender Hitze an ein Fenster gekettet, wo es einen tödlichen Hitzeschlag erlitt.

Die Bundesanwaltschaft beantragte deshalb bereits am 8. November vor dem Staatsschutzsenat eine lebenslange Haftstrafe und eine Schmerzensgeldzahlung an die überlebende Mutter. Zusätzlich solle die besondere Schuldschwere festgestellt werden. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre damit ausgeschlossen. Die Urteilsverkündung ist für den kommenden Dienstag (30.11.) vorgesehen. Der Prozess gegen Al-J. hatte im April vergangenen Jahres begonnen. 2019 war der Angeklagte in Griechenland festgenommen worden.

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