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Etwas mehr Schlichtungsverfahren bei Handwerkskammern


Frankfurt am Main
Etwas mehr Schlichtungsverfahren bei Handwerkskammern

Von dpa
26.02.2022Lesedauer: 2 Min.
BauarbeiterVergrößern des BildesEin Bauarbeiter steht auf dem Neubau eines Mehrfamilienhauses. (Quelle: Demy Becker/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Schlichtungsstellen der hessischen Handwerkskammern haben im vergangenen Jahr in insgesamt 510 Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieben und Auftraggebern vermittelt. Die Zahl der Schlichtungsverfahren ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, da waren es 495. Die Entwicklung unterscheidet sich aber zwischen den drei Kammern des Bundeslandes.

So verzeichnete die Handwerkskammer Wiesbaden im vergangenen Jahr 179 Schlichtungen. Das sei ein deutlicher Rückgang gegenüber den Vorjahren 2019 mit 320 Fällen und 2020 mit 233 Verfahren. "Die meisten Problemfälle konnten außergerichtlich beigelegt werden", sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Mundschenk. Das entlaste die Gerichte und erspare den Betrieben und ihren Kunden Kosten.

Die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Kassel wurde 2021 in 94 Fällen angerufen. 2019 vermittelte sie nach eigenen Angaben in 117, 2020 in 91 Fällen. "Die Schwankung der Zahlen liegt im üblichen Bereich und ist nicht auf die Corona-Pandemie zurückzuführen", sagte Sprecherin Barbara Scholz.

Vonseiten der Kunden seien die häufigsten Ursachen für eine Auseinandersetzung Mängel bei der ausgeführten Arbeit sowie die Höhe der Rechnung. Die Betriebe wandten sich laut Scholz meist wegen fehlender oder zu geringer Zahlung und unberechtigten Mängelrügen an die Schlichtungsstelle. In rund 25 Prozent der Verfahren (23 Fälle) sei im vergangenen Jahr eine außergerichtliche und gütliche Einigung zwischen den Beteiligten erreicht worden.

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main verzeichnete im Jahr 2021 mit 237 Anträgen einen Anstieg gegenüber den Vorjahren (2020: 171, 2019: 173). Die Zunahme resultiere vermutlich aus dem Auftragsboom bei den Bau- und Ausbaugewerken, der sich durch Corona und Homeoffice nochmals verstärkt habe, sagte Roman Füller, Leiter der Rechtsabteilung der Kammer. Gegenstand der Streitigkeiten seien hauptsächlich die Höhe der Rechnung oder die Qualität der Arbeiten.

Der Anteil der Schlichtungen, die zu einer gütlichen Einigung führen, sei jedoch seit Jahren leider rückläufig, erläuterte Füller. "Betrug sie in den Jahren 2019 und 2020 noch circa 25 Prozent, so ist sie im Jahr 2021 auf circa 20 Prozent gesunken." Allgemein beobachte die Kammer, dass die Bereitschaft, aufeinander zuzugehen, sowohl aufseiten der Verbraucher als auch aufseiten der Betriebe sinke. Häufig beharre jede Seite auf ihrem jeweiligen Standpunkt. "Bei den Betrieben kommt noch hinzu, dass sie wegen zunehmend starker Auslastung und voller Auftragsbücher häufig keine Zeit mehr finden, sich mit den Anliegen der Beschwerdeführer außergerichtlich auseinanderzusetzen, obwohl sie dann natürlich eine Klage riskieren", sagte Füller.

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