Frankfurt am Main Bauunternehmen wegen Steuerhinterziehung verurteilt
Wegen Schwarzarbeit mit manipulierten Rechnungen und Steuerhinterziehung ist ein 53 Jahre alter Bauunternehmer in Frankfurt zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Unternehmer hatte nach den Feststellungen des Landgerichts vom Freitag zwischen 2015 und 2017 mit den manipulierten Rechnungen rund 400.000 Euro Einnahmen erzielt, die er für die Bezahlung der nicht oder nur teilweise angemeldeten Mitarbeiter verwendete. Den Schaden trugen der Staat sowie die Sozialversicherungsträger. Das Urteil ist rechtskräftig.
In einem großangelegten Strafverfahren gegen die Verkäufer der manipulierten Rechnungen waren Name und Adresse des Angeklagten festgestellt worden. Vor Gericht legte der Unternehmer ein umfassendes Geständnis ab und begründete seine Beteiligung an den Unregelmäßigkeiten mit dem immensen Konkurrenzdruck im Baugewerbe. Das Gericht setzte die Freiheitsstrafe daraufhin gegen eine Geldauflage von 12.000 Euro zur Bewährung aus. Die nach wie vor tätige Firma muss darüber hinaus die 400.000 Euro an die Staatskasse bezahlen.