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Streit um Gebetswache vor Pro Familia: vorläufiges Ende


Frankfurt am Main
Streit um Gebetswache vor Pro Familia: vorläufiges Ende

Von dpa
18.03.2022Lesedauer: 2 Min.
"Pro Familia"Vergrößern des Bildes"Pro Familia" ist am Fenster aufgeklebt. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Hin und Her um eine "Gebetsmahnwache" von Abtreibungsgegnern hat ein vorläufiges Ende gefunden. In letzter Instanz hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Freitag entschieden: Die Demonstration vor der Beratungsstelle von Pro Familia in Frankfurt darf gegenüber der Beratungsstelle stattfinden.

Der Entscheidung war ein langer juristischer Streit vorausgegangen. Ein Verein hatte im Januar eine 40-tägige Gebetswache zur Fastenzeit angemeldet. Die Stadt Frankfurt hatte im Februar verfügt, dass das nur außerhalb der Öffnungszeiten vor dem Gebäude erlaubt ist; während der Öffnungszeiten sollte die Versammlung in größerer Entfernung durchgeführt werden.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte diese Auflagen am 1. März als rechtswidrig eingestuft. Das Gericht argumentierte, dass es keinen Schutz vor Konfrontation mit anderen Meinungen gebe. Die Stadt Frankfurt legte dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein. Dort wurde die Beschwerde nun zurückgewiesen.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit umfasse auch die freie Wahl des Versammlungsortes, urteilte der VGH. Die Abtreibungsgegner dürften also auf der anderen Seite des Plateaus vor der Beratungsstelle stehen. Auf diesen Bereich hatten sich die Versammlungsteilnehmer freiwillig zurückgezogen.

Der Ort ist mehr als 30 Meter vom Eingang entfernt, dazwischen stehen Büsche, Bäume und parkende Fahrzeuge. So werde die Privatsphäre der schwangeren Frauen ausreichend geschützt, argumentierte das Gericht. Die Rosenkranzgebete und liturgischen Gesänge seien "eingebettet in eine Geräuschkulisse", zu der eine meterhohe Wasserfontäne und Verkehrsgeräusche gehörten, und daher vor dem Gebäude kaum zu hören.

In das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frauen werde damit nicht eingegriffen. Das wäre nur der Fall, wenn eine Versammlung so nahe am Eingang stattfände, "dass die Versammlungsteilnehmer den schwangeren Frauen direkt ins Gesicht sehen könnten" und diese ihren Parolen aus nächster Nähe ausgesetzt wären.

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