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"NSU 2.0"-Prozess in Frankfurt/Main: Fälschten Polizisten Einsatzzeiten?


"NSU 2.0"-Drohschreiben
LKA-Beamter: "Zahlreiche rechtsextreme Bilder auf Handy"

Von dpa, t-online, stn

Aktualisiert am 12.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız (Archivbild): Wurden ihre Daten von einem Polizisten abgefragt?Vergrößern des BildesDie Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız (Archivbild): Wurden ihre Daten von einem Polizisten abgefragt? (Quelle: Metodi Popow/imago-images-bilder)
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Der Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben geht in Frankfurt weiter. Ein Ermittler hat vor dem Landgericht ausgesagt, dass bei einigen Polizisten nicht mehr zweifelsfrei rekonstruiert werden könnte, wo sie sich an dem Tag zur fraglichen Zeit aufhielten.

Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben ist das Frankfurter Landgericht am Donnerstag weiter der Frage nachgegangen, ob auch Polizeibeamte beteiligt waren. Persönliche Daten, die im ersten Fax im August 2018 mit Drohungen an die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız verwendet wurden, waren im 1. Frankfurter Polizeirevier abgefragt worden.

Im Fall mehrerer Polizisten habe nicht mehr zweifelsfrei rekonstruiert werden können, wo sie sich an dem Tag zur fraglichen Zeit aufhielten, sagte vor Gericht ein Ermittler des hessischen Landeskriminalamts (LKA).

Die Daten wurden am 2. August 2018 von einem Computer in dem Revier abgefragt, auf dem eine Polizistin eingeloggt war. Ihr Passwort war den anderen Beamten aber bekannt, wie der Ermittler sagte. Die ungewöhnlich tiefgehende Abfrage dauerte demnach rund sechs Minuten und begann um 14.09 Uhr.

Verschafften sich Polizeibeamte ein Alibi?

Eine Streife sei bei den Ermittlungen ins Auge gestochen. Diese habe Einsatzzeiten falsch aufgeschrieben. Das betreffe auch den Zeitpunkt, an dem das Drohfax mit einem mobilen Gerät über das Internet an Başay-Yıldız versendet worden war. Die Ermittler hätten die Möglichkeit gesehen, dass man sich hier ein Alibi verschaffen wollte, sagte der LKA-Beamte. Er berichtete auch von zahlreichen volksverhetzenden und rechtsextremen Bildern und Fotos, die später auf dem Handy eines der beiden Beamten gefunden wurden.

Die Nebenklage in dem Prozess geht davon aus, dass dieser Polizist die Daten abfragte und das erste Fax verschickte. Die Staatsanwaltschaft dagegen legt die gesamte Serie dem aus Berlin stammenden Alexander M. zur Last. Er ist angeklagt wegen Beleidigung in 67 Fällen, versuchter Nötigung und Bedrohung.

M. verschaffte sich demnach die Daten unter Vorspiegelung einer falschen Identität mit einem Anruf auf dem ersten Revier in Frankfurt. Die Schreiben waren mit "NSU 2.0" unterzeichnet in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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