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Prozess in Hamburg: Mann soll Tausende Kinderpornos gehortet haben


Berufungsprozess
Hamburger soll mehr als 10.000 Kinderpornos gehortet haben

Von t-online, mkr

17.11.2022Lesedauer: 2 Min.
LKA-Mitarbeiterin werdet kinderpornografisches Material aus (Symbolbild): Die Dateien waren im Oktober 2019 bei dem Angeklagten sichergestellt worden.Vergrößern des BildesLKA-Mitarbeiterin wertet kinderpornografisches Material aus (Symbolbild): Die Dateien waren im Oktober 2019 bei dem Angeklagten sichergestellt worden. (Quelle: Future Image/imago images)
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Eigentlich war der Mann bereits verurteilt worden. Doch sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen. Nun wird erneut verhandelt.

Am Dienstag beginnt ein ungeheuerlicher Prozess vor dem Landgericht in Hamburg: Ein 38-Jähriger soll mehr als 10.000 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt in seiner Wohnung in der Hansestadt gehortet haben. Bereits im Oktober 2021 wurde er deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt. Doch weder er noch die Staatsanwaltschaft wollten das Urteil akzeptieren.

Deshalb steht der Mann nun erneut vor dem Hamburger Landgericht. Ihm wird vorgeworfen, insgesamt 10.348 Dateien, darunter 7.392 Videodateien, in seiner Wohnung in Barmbek aufbewahrt zu haben, die den – teilweise – schweren sexuellen Missbrauch von Kleinkindern und sehr jungen Kindern sowie Kindern verschiedenen Alters in sexualisierten Posen zeigen. Sie waren im Oktober 2019 sichergestellt worden.

Hamburg: Droht dem Angeklagten nun eine höhere Strafe?

"Die Opfer werden in einigen Aufnahme gequält, geschlagen und gefoltert", heißt es in der Anklage. Ein Baby sei sogar an den Folgen des schweren Missbrauchs gestorben, berichtete der NDR im Oktober 2021. Er habe nie gewollt, dass ein Kind zu Schaden komme, sagte er in der Verhandlung im vergangenen Jahr und sprach von einer Parallelwelt, in die er sich aus Einsamkeit begeben habe.

In erster Instanz war der Hamburger zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten gegen das Urteil des Amtsgerichts Barmbek jedoch Berufung eingelegt.

Welche Strafe ihm nun droht, ist völlig offen. Ein Verbot der Verschlechterung nach Strafprozessordnung gilt in diesem Fall nämlich nicht, da sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegten. Diese käme lediglich dann zum Tragen, wenn nur der Angeklagte Einspruch gegen das Urteil eingelegt hätte. In der Berufungsinstanz ist das Strafmaß deshalb nach oben offen.

Verwendete Quellen
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