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Tragödie: Frau für tödlichen Stich gegen Ehemann verurteilt – "Mausi, wach auf"


"Mausi, wach auf"
Frau für tödlichen Stich gegen Ehemann verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 26.01.2023Lesedauer: 3 Min.
imago 62697532Eine Frau hält ein Messer (Symbolbild): Nach dem Tod ihres Mannes ist eine Hamburgerin wegen Totschlags verurteilt worden.Vergrößern des BildesEine Frau hält ein Messer (Symbolbild): Nach dem Tod ihres Mannes war eine Hamburgerin wegen Mordes angeklagt worden. (Quelle: Westend61/imago-video)

Mehr als 30 Jahre lang hat eine Hamburgerin mit ihrem Mann nie das große Glück gefunden. Die Tragödie gipfelt in einem Messerstich.

Es war nur ein einziger Messerstich, doch er war das endgültige Ende einer entbehrungsreichen, jahrzehntelangen Beziehung: Für den tödlichen Messerstich auf ihren Ehemann in einer Hamburger Gartenlaube ist eine 55 Jahre alte Frau zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Strafkammer des Landgerichts verhängte die Strafe wegen Totschlags, wie der Vorsitzende Richter am Donnerstag vor dem Landgericht Hamburg sagte.

Die Angeklagte habe den Tod ihres Mannes nicht gewollt. Sie habe zwar mit Tötungsvorsatz gehandelt, aber letztlich sei die Tat doch ungewollt gewesen. Wortwörtlich bis zuletzt kämpfte die Hamburgerin für ein gemeinsames, glückliches Leben mit ihrem Mann. Unmittelbar nach der Tat im Affekt habe sie fast eine halbe Stunde lang unter Anleitung der Rettungsleitstelle versucht, ihn wiederzubeleben.

"Alles versucht, es sofort wieder rückgängig zu machen"

"Sofort nach dem einen einzigen Messerstich hat sie alles versucht, es sofort wieder rückgängig zu machen. Aber da ist es leider zu spät", so der Richter. Während der Reanimation rief sie den Notrufaufzeichnungen zufolge immer wieder "Mausi, wach auf. Schatzi, bitte tu mir den Gefallen".

In seiner mehr als 40-minütigen Urteilsbegründung beschrieb der Vorsitzende Richter sehr detailliert das Leben der Angeklagten und ihres Mannes als "schreckliche menschliche Tragödie". Sie habe sich mit ihrem Mann ein glückliches Leben erhofft und bis zum Schluss trotz aller Widrigkeiten daran geglaubt. Und all das sei "innerhalb von nicht einmal einer Minute komplett zerstört" worden.

Hochzeit erst 2021

Demnach verliebte sie sich als Heimkind mit 22 Jahren in ihren späteren Ehemann. Ihren "Traumprinzen", wie der Richter weiter sagte. Der noch verheiratete Mann zog zunächst nicht mit ihr zusammen. Erst 20 Jahre später teilte das Paar endlich eine Wohnung. Allerdings eher aus pragmatischen Gründen, wie die Angeklagte vor Gericht sagte. Auch Kinder bekamen sie nicht. Sie heirateten erst 2021, nach dem Tod seiner ersten Frau.

Doch da war der Mann wegen Krankheit und Depression schon ein körperliches und geistiges Wrack. Er trank zehn bis zwölf Flaschen Bier und eine Flasche Wodka am Tag, war unzufrieden, nörgelte viel. Der 130-Kilo-Mann konnte sich kaum noch bewegen, doch Hilfe von außen wollte er nicht. Am Ende saß, soff und schlief er nur noch in seinem Sessel.

Zwei Suizidversuche vor dem Messerstich

Seine Frau war überfordert, traurig, enttäuscht. Dennoch hoffte sie weiter darauf, dass alles wieder gut wird. Und wurde weiter enttäuscht. Sie konnte nicht mehr, so schilderte es der Richter. Wenige Tage und Wochen vor dem tödlichen Angriff in der Gartenlaube schnitt sie sich die Pulsadern auf, zweimal. "Und so bewegte sich das Ganze unaufhaltsam auf die Katastrophe zu", so der Richter.

Ein kleiner Streit an Ostern in der gemeinsamen Gartenlaube in Hamburg-Wilhelmsburg war der Auslöser für das tödliche Drama. Er war von der Couch gefallen. Sie half - mit etwa 1,9 Promille Alkohol im Blut - dem großen, schweren Mann minutenlang aufs Sofa und schimpfte dabei mit ihm, weil sie glaubte, er würde sich absichtlich schwer machen. Als er meckerte, brannte bei ihr eine Sicherung durch. Sie griff ein Küchenmesser und stach einmal zu.

Ursprüngliche Anklage lautete auf Mord

"Eine Handlung aus einer Mischung aus Verzweiflung und Wut", sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag dazu. Sie habe die Tat nicht geplant. "Eine Tötungsabsicht oder ein direkter Vorsatz lag nicht vor. Gewollt hat sie den Tod nicht." Deshalb sei die Kammer auch nicht von Mord ausgegangen.

Die Frau war ursprünglich wegen Mordes angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dafür lebenslang gefordert, die Verteidigung auf fünf Jahre Haft wegen Totschlags plädiert.

"Sie hätten ihn gern wieder, Ihren ehemaligen Traumprinzen"

Verstehen könne man die Tat dennoch nicht, so der Richter weiter. "Am Ende ist ein Mensch tot, auch wenn Sie das nicht gewollt haben", sagte er der Angeklagten. Die 55-Jährige, die im Prozess in vollem Umfang gestanden hatte, war erneut sichtlich mitgenommen, aufgeregt und weinte viel.

"Sie leiden immer noch sehr stark unter dem Verlust Ihres Mannes. Sie hätten ihn gern wieder, Ihren ehemaligen Traumprinzen. Aber das geht nun nicht mehr." Sie sei nun nicht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. "Es ist dennoch eine lange Zeit." Er habe keine Zweifel daran, dass sie bei weiterhin guter Führung vorzeitig nach zwei Dritteln der Haftzeit entlassen werden könne. "Lebenslang werden Sie aber mit der Trauer und der Schuld leben müssen. Das kann Ihnen niemanden abnehmen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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