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Messerattacke Brokstedt: Justizminister sieht Mängel in der Verwaltung


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Fall Brokstedt: Justizminister sieht Mängel in der Verwaltung

Von dpa
Aktualisiert am 07.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Bahnhof Brokstedt
Kerzen und Blumen im Bahnhof Brokstedt: Bei der Messerattacke in einem Regionalzug wurden zwei junge Menschen getötet und fünf verletzt. (Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa/dpa-bilder)
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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) fordert eine engere Zusammenarbeit von Behörden. So sollen Taten wie die von Brokstedt künftig verhindert werden.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) sieht den Fall des mutmaßlichen Messerangreifers von Brokstedt als Beleg dafür, dass der Informationsfluss zwischen Strafverfolgern und Ausländerbehörden verbessert werden muss. Zwar sei vor der Tat ein Verfahren eingeleitet worden, um Ibrahim A. des Landes zu verweisen, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag).

Die rechtlich vorgeschriebene Anhörung des Mannes sei aber offenbar daran gescheitert, dass die zuständige Behörde ihn nicht erreicht habe - selbst dann nicht, als er bereits wegen eines anderen Tatvorwurfs in Untersuchungshaft saß und damit unter Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden stand.

"Das kann nicht sein", kritisierte Buschmann. "Gerade jemandem, der sich mit seiner Gefährlichkeit regelrecht brüstet, darf eine Untersuchungshaft nicht zum Vorteil gereichen. Das ist absurd." Sein Ministerium habe den Justizressorts der Länder einen Vorschlag gemacht, wie Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden enger zusammenarbeiten könnten, auch um ähnliche Fälle wie den in Brokstedt zu verhindern.

  • Messerangriff in Zug: Ibrahim A. vergleicht sich mit Attentäter Anis Amri

Justizminister: Abschiebungen dürfen nicht an fehlenden Infos scheitern

So sollten Ausländerbehörden künftig nicht nur über den Erlass und die Aufhebung eines Haftbefehls informiert werden, sondern auch über die tatsächliche Inhaftierung oder Haftentlassung der betreffenden Person. "Insbesondere die Anschrift der Haftanstalt und auch die Entlassungsanschrift wären mitanzugeben", erklärte Buschmann. "Die Durchführung von Anhörungen und den gegebenenfalls folgenden Abschiebungen dürfen nicht daran scheitern, dass Ausländerbehörden über diese Umstände nicht informiert sind."

Ibrahim A. soll am 25. Januar in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg mit einem Messer auf andere Fahrgäste eingestochen haben. Zwei junge Menschen starben, fünf weitere wurden teils schwer verletzt. Knapp eine Woche zuvor war der 33-Jährige aus der U-Haft in Hamburg entlassen worden. Die Behörden in beiden Bundesländern - Hamburg und Schleswig-Holstein - schieben sich in Bezug auf den Umgang mit dem mutmaßlichen Täter gegenseitig die Verantwortung zu.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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