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Prozess in Hamburg: IZH in Blauer Moschee klagt gegen Extremismus-Einschätzung


Klage gegen die Stadt Hamburg
IZH extremistisch? Gericht muss entscheiden

Von dpa
Aktualisiert am 28.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Islamisches Zentrum Hamburg der Imam-Ali-MoscheeVergrößern des BildesDie Imam-Ali-Moschee, auch "Blaue Moschee" genannt, an der Alster: Sie wird vom Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) betrieben. (Quelle: picture alliance/Daniel Reinhardt/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Laut Hamburger Verfassungsschutz ist das Islamische Zentrum Hamburg eng mit dem iranischen Regime verbunden. Gegen die Einschätzung wehrt sich das IZH.

Begleitet von Protesten einiger Dutzend iranischer Regimekritiker hat am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Hamburg die mündliche Verhandlung über eine Klage des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) gegen die Hansestadt begonnen. Dabei geht es um die Einstufung des Zentrums als extremistische Organisation durch das Landesamt für Verfassungsschutz.

Das IZH, das die Blaue Moschee an der Alster betreibt, wird vom Verfassungsschutz als Außenposten des iranischen Regimes in Europa gesehen und steht seit Jahrzehnten unter Beobachtung.

Verfassungsschutz: IZH ist extremistische Organisation

Laut Verfassungsschutz steht das IZH für ein islamistisches Regime, das mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar ist. Das IZH und die Islamische Akademie Deutschland, die ebenfalls in den Verfassungsschutzberichten von 2018 und 2019 als extremistische Organisation genannt ist, weisen diese Einschätzung zurück und haben dagegen geklagt (Aktenzeichen 17 K 5081/20 und 17 K 2179/21).

Verhandelt wird konkret über die Verfassungsschutzberichte 2018 und 2019. Zu Beginn wiesen Vertreter des Verfassungsschutzes darauf hin, dass nur jeweils die Berichte der vergangenen drei Jahre öffentlich seien.

IZH weist Vorwürfe als nicht belastbar zurück

Da der Bericht von 2018 nicht mehr öffentlich ist und der von 2019 ebenfalls nicht mehr zugänglich sein wird, wenn der aktuelle Bericht voraussichtlich im Juni vorgelegt wird, wäre es möglich, dass der Klagegrund entfallen sei, sagte der Vorsitzende Richter. Er stellte klar, "dass es äußerst missbilligt wird", dass ein solcher Punkt erst in der mündlichen Verhandlung zur Sprache komme.

Der Vertreter des IZH wies die in den Verfassungsschutzberichten erhobenen Vorwürfe als nicht belastbar zurück. Das IZH sei der Vertreter der religiösen Autoritäten der Schiiten und Ansprechpartner der Moscheegemeinden in Deutschland. "Wir bleiben dabei, dass das IZH keine politische Zielsetzung hat", sagte er.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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