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Lüneburg: Ex-Schwimmlehrer muss wegen massenhaften Kindesmissbrauch in Haft


Gericht fällt Urteil
73 Fälle sexuellen Missbrauchs: Ex-Schwimmlehrer muss in Haft

Von dpa
28.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte bei einem früheren Gerichtstermin (Archivfoto): Der Mann muss ins Gefängnis.Vergrößern des BildesDer Angeklagte bei einem früheren Gerichtstermin (Archivfoto): Der Mann muss ins Gefängnis. (Quelle: Georg Wendt/dpa)
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Dutzendfach hatte sich der Mann nach Überzeugung des Gerichts an Kindern vergangen, er jedoch sprach von Einvernehmen. Die Kammer glaubte ihm nicht.

Ein ehemaliger Schwimmtrainer ist wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Lüneburg verurteilte den 74-Jährigen heute wegen insgesamt 73 Fällen – vier davon schwere, wie eine Justizsprecherin sagte. In die Gesamtstrafe sei eine frühere Verurteilung des Amtsgerichts Celle wegen Kindesmissbrauchs einbezogen worden.

Zum Prozessauftakt wurde dem früheren Trainer und Betreuer von Ferienfreizeiten in der Anklage vorgeworfen, in 84 Fällen Kinder im Alter zwischen 8 und 13 Jahren missbraucht zu haben. Zu diesen Taten soll es laut Anklage von Juli 1996 bis 2001 sowie 2015 und 2016 in Meschede, Porta Westfalica und Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen sowie in Wathlingen, Lachendorf, Bad Iburg und Bad Lauterberg in Niedersachsen gekommen sein.

Gutachten: Angeklagter ist pädophil

Zu Beginn des Verfahrens hatte der Mann eine Erklärung abgegeben, nach der er nicht aus sexueller Motivation gehandelt habe. Es sei unverfänglich gewesen und er habe keinen Widerstand erfahren. Diese Version sehe die Strafkammer als widerlegt an, sagte die Gerichtssprecherin. Im Verfahren sei umfassendes Videomaterial von den Taten gesichtet worden, sagte sie.

Ein Gutachten eines Sachverständigen ergab nach Angaben des Gerichts, dass der 74-Jährige pädophil ist. Dies allerdings nicht in einem Ausmaß, dass es Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten habe.

In den Plädoyers hatte die Staatsanwaltschaft der Gerichtssprecherin zufolge zehn Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung habe keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil gegen den 74-Jährigen ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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