Bußgeld für Hamburger Eltern Schule schwänzen vor den Ferien: Das wird teuer
Das wird teuer: Eltern, die ihre Kinder die Schule schwänzen lassen, um früher in den Urlaub zu starten, müssen sich auf ein Bußgeld einstellen.
Pünktlich zum Ferienstart überall das gleiche Bild: Überfüllte Airports und Bahnhöfe. Und auch die Hotelkosten sind höher. Da ist es verlockend, den Nachwuchs einfach ein paar Tage vor dem regulären Ferienanfang aus der Schule zu nehmen, eine fadenscheinige Ausrede vorzuschieben – und früher in den Urlaub zu starten. Ohne lange Schlangen und zu günstigeren Konditionen.
Die Schulbehörde sieht das gar nicht gern. Unentschuldigtes Fernbleiben des Unterrichts könne mit einem Bußgeld belegt werden, lässt die Behörde das "Abendblatt" wissen. Bis zu 250 Euro können fällig werden – und das für jeden Tag, den das Kind fehlt. Unabhängig davon, ob es vor dem Ferienstart oder nach Wiederbeginn nach den Ferien im Unterricht fehlt.
Rabatt für Geschwisterkinder beim Schwänzen
Fehlen mehrere Kinder, weil auch die Geschwister unrechtmäßig der Schule fern bleiben, zahlen Eltern 350 Euro. Allerdings nicht pro Kind und Tag – es gibt also quasi einen Rabatt bei mehreren Kindern. Dennoch: 350 Euro pro Tag können sich schnell zu hohen Summen auftürmen.
Wie häufig vor Ferien oder danach geschwänzt, zeigt eine Auswertung aus dem Jahr 2020: In 79 Fällen verhängte die Behörde ein Bußgeld. Und das in einem Jahr, in dem die Corona-Pandemie das Reise ohnehin erschwerte. 2021 waren es insgesamt 141 Fälle. Am häufigsten fehlten Kinder an Stadtteilschulen, deutlich weniger an Gymnasien und Grundschulen. Trauriger Spitzenreiter ist der Bezirk Mitte: Hier wurden 2021 insgesamt 37 Mal das Bußgeld fällig, dahinter folgt Harburg mit 25 Bußgeldzahlungen.
In anderen Bundesländern ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich
Wichtig zu wissen: Neben Hamburg greifen auch die Bundesländer Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland besonders hart durch. Hier besteht die Möglichkeit, dass das Schule-Schwänzen auch strafrechtlich verfolgt wird.
Dies tritt aber meist nur dann ein, wenn Eltern das Schwänzen der Kinder dauerhaft in Kauf nehmen. Die Schulbehörde müsste zunächst einen Antrag stellen. Das Gericht könnte auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze festsetzen. Kommt es zu einem Urteil in der Hauptverhandlung, ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten möglich.
- tagesschau.de: Mit welchen Folgen müssen Eltern rechnen?
- abendblatt.de: Früher in die Sommerferien – Schwänzern droht hohes Bußgeld