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Tierquälerei: Pferdezüchter von Allwörden soll Pferde verendet haben lassen


Verdacht auf Tierquälerei
Pferde vernachlässigt? Prominenter Züchter im Visier von Ermittlern

  • Nina Hoffmann
Von Nina Hoffmann

03.08.2023Lesedauer: 2 Min.
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Abgemagert: Fotos auf Facebook zeigen dürre Pferde auf der Weide.Vergrößern des Bildes
Abgemagert: Fotos auf Facebook zeigen dürre Pferde auf der Weide. (Quelle: Claudia Grolms)

Krank, abgemagert, eingeschläfert: Ein prominenter Züchter steht im Verdacht, seine Tiere vernachlässigt zu haben. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.

Die Rippen stechen hervor, die Tiere wirken geschwächt und abgemagert: Dieser grausame Anblick hat sich im Herbst 2022 zahlreichen Menschen in den sozialen Medien geboten. Auf einem Gestüt in Grönwohld (Kreis Stormarn) sollen etliche Tiere vernachlässigt worden sein. Jetzt klagt die Staatsanwaltschaft Lübeck gegen den bekannten Züchter Manfred von Allwörden.

Von Allwörden muss sich dem Vorwurf der Tierquälerei stellen. Laut der Staatsanwaltschaft Lübeck seien im Zeitraum von Juni 2021 bis Oktober 2022 mehreren Tieren "erhebliche Schmerzen oder Leiden" zugefügt worden. Es geht dabei um sechs konkrete Fälle.

Kreis Stormarn: War der Tod von 14 Pferden vermeidbar?

Bekanntheit erlangte von Allwörden bereits vor seiner Karriere als Züchter. Lange Zeit war er Inhaber der gleichnamigen Großbäckerei, die Edeka 2022 übernommen hat. Mittlerweile soll er rund 1.000 Pferde in seinem Gestüt mit mehreren Außenstellen halten – so das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Bereits in der Vergangenheit habe das Veterinäramt des Kreises Herzogtum Lauenburg "wiederholt Mängel in der Tierhaltung festgestellt".

Einige Tiere seien von Parasiten befallen gewesen. Das Ausmaß der Erkrankung sei laut der Staatsanwaltschaft vermeidbar gewesen – etwa durch eine regelmäßige Entwurmung. Unter anderem um Kosten zu sparen, habe sich von Allwörden jedoch gegen die Medikation entschieden. Auch an ausreichend und gut ausgebildetem Personal fehle es in dem Gestüt. Infolge der Mängel hätten schließlich 14 Tiere eingeschläfert werden müssen.

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Welche Strafe droht dem Pferdezüchter nun? Das Tierschutzgesetz sehe eine "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor", erläutert die Staatsanwaltschaft Lübeck.

Zuständig ist nun das Amtsgericht Ratzeburg, dem die Akten des Verfahrens vorliegen. Das Gericht entscheidet, ob das Hauptverfahren gegen von Allwörden eröffnet wird.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort der Staatsanwaltschaft Lübeck am 3. August 2023
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