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Überraschung in Hamburg: Frau saß 218 Tage in U-Haft – Mordvorwurf aufgehoben


218 Tage unschuldig in U-Haft?
Überraschung im Mordprozess: Freispruch für Reinigungskraft gefordert

Von dpa, pb

Aktualisiert am 23.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Ermordeter Mann aus Hamburg: Das Foto des Getöteten hatte die Polizei für eine Fahndung nach seinem Mörder veröffentlicht.Vergrößern des BildesErmordeter Mann aus Hamburg: Das Foto des Getöteten hatte die Polizei für eine Fahndung nach seinem Mörder veröffentlicht. (Quelle: Polizei Hamburg)
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Die angeklagte Kolumbianerin kommt nach Monaten der U-Haft wohl frei. Die Staatsanwaltschaft hat eingesehen, dass die Mordvorwürfe haltlos sind.

Im Mordprozess am Hamburger Landgericht um den Tod eines 69-Jährigen hat nach Staatsanwaltschaft und Nebenklage nun auch die Verteidigung einen Freispruch für die Angeklagte beantragt. Zudem forderten die Anwältinnen für die Dauer der Untersuchungshaft eine Entschädigung für ihre Mandantin, wie ein Sprecher des Landgerichtes am Dienstag in Hamburg sagte.

Der angeklagten 38-jährigen Reinigungskraft war vorgeworfen worden, den Mann im Mai 2022 ermordet zu haben. Sie hatte dies zu Prozessauftakt bestritten. Ihre Verteidigung konnte in dem Verfahren jedoch ein Alibi vorweisen.

Frau saß hochschwanger in Untersuchungshaft

Die Anklage hatte der Frau bei Prozessbeginn vorgeworfen, den 69-Jährigen aus Habgier gemeinsam mit einem Komplizen getötet haben. Dem widersprach die Verteidigung von Beginn an: Die damals im neunten Monat schwangere Kolumbianerin hatte zum Tatzeitpunkt in einem Hostel geputzt. Als Beweis brachten die Verteidigerinnen Zeugenaussagen und die Zeiterfassung des Hostels vor Gericht an.

Die 38-Jährige war im Dezember 2022 festgenommen worden und von ihren Kindern getrennt worden, darunter von dem wenige Monate alten Säugling. Grund dafür war, dass in der Wohnung gefundene DNA-Spuren zu einer von ihr freiwillig abgegebenen Speichelprobe passten. Sie saß 218 Tage in Untersuchungshaft.

Den Verteidigerinnen zufolge war die Angeklagte Tage vor der Tat in der Wohnung gewesen. Sie hatte sich für eine Arbeitsstelle als Köchin oder Aushilfe vorgestellt und dabei auch geputzt sowie gebügelt. Das Urteil soll dem Gericht zufolge am Montag, 10.30 Uhr, verkündet werden.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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