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Denkmalschutz: Investor darf Hamburgs Traditionsapotheke schließen


Denkmalschutz
So darf Signa Hamburgs schönste Apotheke umbauen


29.08.2023Lesedauer: 2 Min.
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"Roth’s alte englischer Apotheke" gibt es bereits seit dem 18. JahrhundertVergrößern des Bildes
"Roth's alte englische Apotheke" gibt es bereits seit dem 18. Jahrhundert. (Quelle: IMAGO/Chris Emil Janssen)

Was plant der neue Investor mit "Roths alter englischer Apotheke"? Abreißen darf er sie nicht. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Aber sonst ist vieles möglich.

Schlechte Nachrichten für Apotheker Rüdiger Bettin: Der Denkmalschutz wird ihm nicht helfen, "Roth's alte englische Apotheke" am Jungfernstieg zu erhalten. Denn grundsätzlich steht nur das Gebäude unter Denkmalschutz, nicht die Nutzung. Das geht aus einer Antwort der Hamburger Kulturbehörde auf Anfrage von t-online hervor.

Hamburgs wohl schönste Apotheke steht folglich möglicherweise vor dem Aus und damit ein Traditionsunternehmen, das sich seit fast 200 Jahren an diesem Standort befindet. Die Einrichtung ist so alt, dass selbst Reiseführer Touristen einen Besuch bei Bettin empfehlen.

Der Denkmalschutz hätte für Bettin ein Strohhalm sein können

Doch ein Unternehmen der Signa-Gruppe aus Österreich hat das Haus gekauft und dem Apotheker gekündigt. Signa genießt als Immobilieninvestor einen zweifelhaften Ruf. Unternehmenschef René Benko hat auch Galeria/Karstadt gekauft und wickelt das Kaufhaus nun weitgehend ab. Der umstrittene Elbtower an der Hafencity ist ebenfalls ein Signa-Projekt.

Warum ihm gekündigt wurde, weiß Bettin nicht. Auch was dort stattdessen geplant ist, bleibt unklar. Der neue Vermieter reagiert auf Bettins Kontaktversuche nicht. Kontaktanfragen der Medien werden ebenfalls nicht beantwortet. Details lesen Sie hier.

Der Denkmalschutz hätte ein Strohhalm sein können, an den Bettin sich hätte klammern können. Denn einfach abreißen und ein neues Haus in bester Lage bauen, kann der neue Vermieter nicht.

Das Haus ist typisch für die Hamburger Neustadt

Er müsse es erhalten, so Claudia Preiksch, Sprecherin der Kulturbehörde. Das Gebäude wurde 1862 im Auftrag von Dr. C. D. Anderson errichtet. Es spiegelt mit seiner schmalen historischen Straßenfront noch das kleinteilige Parzellenraster wider, das für die Hamburger Neustadt typisch war. Zudem ist es eines der wenigen erhaltenen frühen Häuser in der City aus der Zeit nach dem großen Brand. "Der Bau ist daher aus stadthistorischen und baugeschichtlichen Gründen geschützt", erklärt Preiksch.

Dennoch dürfe der neue Besitzer durchaus bauliche Veränderungen vornehmen, heißt es in der Antwort weiter. Allerdings nur maßvoll und in Absprache mit dem Denkmalschutz. Alles Weitere ist vage, lässt dem Investor viele Möglichkeiten: Der Denkmalschutz legt lediglich fest, dass die Werte des Denkmals zu erhalten seien. Die könnten je nach Denkmaltyp sehr unterschiedlich sein.

All das hilft Bettin natürlich nicht. Er wartet weiter auf Informationen vom Investor. Kommen die nicht, ist für ihn ab April tatsächlich Schluss.

Verwendete Quellen
  • Stellungnahme der Kulturbehörde Hamburg
  • Eigene Recherchen
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