t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalHamburg

Elbtower in Hamburg: Stadt durch Kaufvertrag mit Signa benachteiligt?


Kaufvertrag wirft Fragen auf
Elbtower: Hat sich Hamburg über den Tisch ziehen lassen?


10.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
imago images 0312667654Vergrößern des Bildes
Ein Blick auf den unfertigen Elbtower: Ein Wiederkauf durch die Stadt Hamburg scheint derzeit unwahrscheinlich. (Quelle: Chris Emil Janssen/imago-images-bilder)

Finanzielle Schwierigkeiten haben zu einem Baustopp am Elbtower geführt. Unverständlich ist für viele, wieso die Stadt Hamburg so wenig Handlungsspielraum hat.

Auf der Elbtower-Baustelle ruhen die Arbeiten. Kritik hagelt es jetzt unter anderem von den Linken der Hamburgischen Bürgerschaft. Sie werfen der Stadt vor, dass ihr nun der "schlechte Kaufvertrag" mit Signa vor die Füße falle. Denn die Stadt könne erst Strafzahlungen verhängen, sollte der Rohbau bis Anfang 2028 nicht fertiggestellt sein. Auch dann trete erst das Wiederkaufrecht in Kraft. Hat die Stadt schlecht verhandelt?

"Da der Grundstückskaufvertrag, wie bei Verträgen dieser Art üblich, einen zeitlichen Puffer vorsieht, fällt eine Vertragsstrafe an, wenn die Fertigstellung des Rohbaus nicht innerhalb von 61 Monaten erfolgt", erläuterte ein Sprecher der Stadtentwicklungsbehörde diese Woche der Deutschen Presseagentur. Der "zeitliche Puffer" wird also als gewöhnlich eingeordnet.

So denken Experten über die Frist

Auch Baurechts-Experten beäugen die Vorwürfe eher kritisch. So teilen etwa die Experten der Hamburger Immobilien- und Baurechtskanzlei Oberthür und Partner auf Anfrage von t-online mit, dass eine Frist bis 2028 "bei einem derartigen Bauvorhaben überhaupt nicht ungewöhnlich" sei.

Das betont auch Hochschullehrer und Immobilien-Sachverständiger Raphael Spieker. Auch er ordnet die gesetzte Frist nicht als "überproportional schlecht" ein und gibt zu bedenken, dass es nicht viele Unternehmen gebe, die ein Projekt wie das des Elbtowers überhaupt annehmen und stemmen könnten. Entsprechend sei es auch nicht immer möglich, durch besonders kurzfristig gesetzte Fristen, Unternehmen unter Druck zu setzen.

Benko zieht sich aus Signa-Gruppe zurück

Bezüglich des Wiederkaufrechts betonen die Rechtsanwälte von Oberthür und Partner, dass auch dieses Vorgehen "an übliche und sinnvolle Vertragsverletzungen" anknüpfe. Sie resümieren: "Aus unserer Sicht lässt sich nicht eindeutig sagen, dass die Regelungen insgesamt ungünstig zulasten der Stadt vereinbart worden sind."

Signa Real Estate gehört zur Signa-Holding, die in Deutschland auch als Eigentümerin der Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof bekannt ist. Jüngst wurde bekannt, dass sich der österreichische Unternehmensgründer René Benko aus der Signa-Gruppe zurückzieht.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Anfrage bei Oberthür und Partner
  • Telefonische Anfrage bei Raphael Spieker
  • Eigene Artikel bei t-online
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website