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Cannabisgesetz in Hamburg: Staatsanwaltschaft reagiert auf Medienbericht


Zoff ums Cannabisgesetz
Staatsanwaltschaft reagiert auf Medienbericht – und irritiert

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 12.03.2024Lesedauer: 3 Min.
Ein Mann raucht einen Joint (Symbolfoto): Die Hamburger Staatsanwaltschaft sagt, ihre Funktionsfähigkeit sei gefährdet.Vergrößern des BildesEin Mann raucht einen Joint (Symbolfoto): Die Hamburger Staatsanwaltschaft sagt, ihre Funktionsfähigkeit sei gefährdet. (Quelle: Hoermann /SVEN SIMON/imago-images-bilder)
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Es geht ums Kiffen: Die Hamburger Staatsanwaltschaft fühlt sich von der "Zeit" falsch wiedergegeben – und reagiert auf ungewöhnliche Weise.

Die "Bild"-Zeitung nennt es einen "nahezu einmaligen Vorgang": Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft hat in einem per Mail verschickten Statement einen Artikel der "Zeit" zurückgewiesen.

Die Zeitung habe in ihrer Berichterstattung den Eindruck erweckt, die Umsetzung des Cannabisgesetzes sei bei den Hamburger Staatsanwaltschaften "problemlos" zum 1. April 2024 möglich. Dies bedürfe der Richtigstellung.

Wie hoch sind die Hürden für die Hamburger Behörden wirklich?

Knackpunkt ist, dass das Gesetz die Straffreiheit für Cannabis auch rückwirkend gewährt. Wer im Augenblick wegen eines Cannabis-Vergehens im Gefängnis sitzt, das künftig legal ist, müsste demnach entlassen werden. Unter anderem aus diesem Grund hatte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) kritisiert, die Legalisierung trete zu schnell in Kraft.

Es sei "sehr schade", dass den Ländern für die Vorbereitung der Umsetzung nicht ausreichend Zeit gegeben werde, sagte Gallina. Das geplante schnelle Inkrafttreten stelle viele Behörden in den Ländern vor hohe Hürden. Der Implementierungsaufwand sei enorm.

Die "Zeit" hatte daher bei der Hamburger Staatsanwaltschaft nachgefragt, wie gut die Behörde auf das neue Gesetz vorbereitet sei. Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering hatte als Sprecherin der Staatsanwaltschaft geantwortet.

4.000 Cannabis-Akten in Hamburg geprüft

Die "Zeit" zitierte Oechtering: Man habe bereits im November 2023 begonnen, sich auf das Cannabisgesetz vorzubereiten. "Im bundesweiten Vergleich dürfte die Staatsanwaltschaft Hamburg daher im Prüfungsprozess wohl recht weit sein", sagte Oechtering laut "Zeit".

Bis zum 1. März habe man sich bereits durch 4.000 Altfälle gewühlt. Ein Rest von 300 Akten müsse jetzt noch geprüft werden, schrieb die "Zeit" unter Berufung auf die Sprecherin weiter. Oechtering berichte zwar von einem hohen Kraftaufwand aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Vorhaben werde aber wohl fristgerecht gelingen. Zitat: "Wir wären in der Lage, das Cannabisgesetz zum 1. April umzusetzen."

Staatsanwaltschaft: Funktionsfähigkeit angeblich gefährdet

Laut "Bild"-Zeitung kritisiert Oechtering nun, die "Zeit" habe ihre freigegebenen Aussagen in falschem Kontext genutzt. Im schriftlichen Statement der Staatsanwaltschaft klingt die geschilderte Situation in der Tat viel dramatischer als die von der "Zeit" veröffentlichten Zitate vermuten lassen. Die geplante Rückwirkung der Strafbefreiung gefährde gar "die Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaft", heißt es darin.

Die Sichtung der betroffenen Vollstreckungsakten sei zwar zum größten Teil abgeschlossen, dies bedeute aber nicht, dass auch die Anwendung des Cannabisgesetzes pünktlich beginnen könne. "Unter anderem wären in beachtlichem Umfang Haftentlassungen zu organisieren, Gesamtstrafen neu zu bilden und Änderungen sowie Tilgungen im Bundeszentralregister vorzunehmen", warnt die Staatsanwaltschaft. Der zusätzliche Arbeitsaufwand stelle die Behörde vor "erhebliche Probleme".

Ist das umstrittene Zitat nun gefallen oder nicht?

Auf Nachfrage von t-online will Behördensprecherin Liddy Oechtering allerdings nicht sagen, in welchem Kontext das umstrittene Zitat denn nun richtig gewesen wäre. Ist die Staatsanwaltschaft in der Lage, das Gesetz umzusetzen oder nicht? Wie gut vorbereitet ist die Hamburger Staatsanwaltschaft wirklich?

Und: Hat möglicherweise irgendjemand der Staatsanwaltschaft Feuer gemacht, so dass sie sich gezwungen fühlte, den "Zeit"-Artikel derart brüsk zurückzuweisen? In dem Text war ja durchaus die Rede von einem hohen Kraftaufwand für die Behörde.

Diese Fragen bleiben letztlich offen. Auch die "Zeit" kann sie nicht beantworten. Aus der Redaktion heißt es zu dem Artikel, der auch am Dienstag noch unverändert online ist: "Wir bleiben bei unserer Darstellung."

Verwendete Quellen
  • Per Mail verschicktes Statement der Hamburger Staatsanwaltschaft
  • Telefonat und Mailwechsel mit Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering
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