Viele Hamburger treffen sich trotz der Corona-Krise bei Außer-Haus-Verkäufen für Glühwein und anderem. Die neue Eindämmungsverordnung verbietet das.
Das Bezirksamt Hamburg-Altona kann nun doch gegen das "Glühwein-Cornern" vorgehen, mit dem die Maskenpflicht umgangen werden sollte. Zunächst war gelebte Praxis, dass die Mund-Nase-Bedeckung auch auf Plätzen und Straßen mit Maskenpflicht zum Rauchen, Trinken und Essen abgenommen werden durfte.
"Jetzt haben wir rechtliche Klarheit, dass dies nicht erlaubt ist", sagte Bezirksamtschefin Stefanie von Berg (Grüne) am Freitag und korrigierte damit die Einschätzung vom Vortag. "Nach der aktuellen Eindämmungsverordnung sind Personen, die essen, trinken oder rauchen nicht von der Maskenpflicht ausgenommen."
Ordnungsdienst soll Infektionsschutz umsetzen
Auch am Donnerstagabend hatten wieder Menschen in Gruppen im Schanzenviertel zusammengestanden und unter anderem Bier und Glühwein getrunken, Getränke, die eigentlich "to-go" mitgenommen werden sollten.
Stefanie von Berg, die Bezirksamtsleiterin in Hamburg-Altona (Archivbild): Für sie ist das "Glühwein-Cornern" ein Problem.
"Unser Ordnungsdienst wird heute noch gebrieft und angehalten, diese Regeln konsequent umzusetzen", sagte von Berg. Wer demzufolge essen, trinken oder rauchen will, muss sich vom Ort der Maskenpflicht entfernen. "Mit diesem Vorgehen gelingt es uns besser, den Infektionsschutz umzusetzen – auch im Zusammenhang mit dem 'Glühwein-Cornern'", sagte von Berg.
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Eine Maskenpflicht im Freien gilt in Altona unter anderem am Schulterblatt, am Alma-Wartenberg-Platz und an der Ottenser Hauptstraße. Wer die Maskenpflicht missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro rechnen.
- Nachrichtenagentur dpa